Ich habe neulich einen konkreten Fall kennen gelernt. Die Rente beträgt abzüglich der Kranken- und Pflegeversicherung, die durch die sonderbare 9/10-Regelung unseres Krankensystems sich ergibt, ca. EUR 900,- monatlich. Es gibt hierfür keinerlei soziale Leistungen. Dies ist bei uns für einen Rentner, der sein ganzes Leben gearbeitet hat, offenbar ausreichend.
Da dieser Rentner ein paar Jahre verheiratet war und nach der Scheidung knapp die Hälfte seiner in der Ehezeit erworbenen Rentenpunkte an seine frühere Frau über den Versorgungsausgleich abtreten musste, sind seine Rentenpunkte und somit seine Rente deutlich geringer, also ca. EUR 900,-.
Doch bei der Grundrentenzeit erfüllt er wohl die Jahre, die für einen Anspruch auf Grundrente notwendig sind. Leider sind seine Rentenpunkte insgesamt ein klein wenig zu hoch, um einen Anspruch auf Grundrente zu erhalten.
Wie kann das sein, bei ca. EUR 900,- Rente? Nach dem Widerspruch bekam er u. a. folgenden Text:
„Bei der Bestimmung der Entgeltpunkte für Grundrentenbewertungszeiten findet der zu Ihren Lasten durchgeführte Versorgungsausgleich keine Berücksichtigung. Aus diesem Grunde ist es nicht möglich, von den ermittelten 34,4730 EP Grundrentenbewertungszeiten die in Abzug zu bringenden Entgeltpunkte aus dem Versorgungsausgleich in Höhe von 6,8287 EP zu subtrahieren.“
Dies bedeutet sinngemäß: Jemand der EUR 900,- Rente bekommt und vor dem Versorgungsausgleich EUR 1.100,- bekommen hätte, der hätte bei der tatsächlichen Rente von EUR 900,- Anspruch auf eine Grundrente. Da aber der Versorgungsausgleich, den er abtreten musste, bei der Berechnung der Grundrente fiktiv hinzugerechnet wird, als ob er die bekommen würde, ist seine Rente zu hoch. Also nicht die tatsächliche Rente, sondern nur die fiktiv höhere Rente wir bei der Berechnung der Grundrente herangezogen.
Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) sorgt somit für ein Gesetz, das allein nur in diesem einen Fall für mich eindeutig eine Mogelpackung darstellt. Was noch in diesem Gesetz trickreich gestaltet ist, habe ich nicht weiter untersucht. So jemand und so eine Partei ist für mich deshalb unwählbar geworden.
Nachdem ich in der Nacht von einem Freitag zu einem Samstag bemerkt hatte, dass ich eine von Bakterien verursachte Infektion ohne Antibiotikum nicht in Griff bekomme, habe ich am Samstag eine Notfallpraxis aufgesucht. Die Wartezeit war erfreulich kurz. Der Arzt hat nach meiner Beschreibung und mit einem kleinen Messinstrument meine Vermutung bestätigen können. Ich bekam in der Apotheke Amoxi 1000 – 1 A Pharma, Zuzahlung 5 Euro. Wenn nach dem letzten Punkt das Ende gewesen wäre, so wäre auch nichts zu kritisieren.
Doch: Der Arzt empfiehlt 7 Tage je 3 Filmtabletten einzunehmen. Dies sind 21 Filmtabletten. Nun sind aber die Notfallpraxen von der Politik/Krankenkasse angewiesen, nur die kleinste Packungsgröße verschreiben zu dürfen.
Amoxi gibt es in N1 / 10 St UVP 13,08 Euro, N2 / 20 St UVP 15,66 Euro und N3 / 30 St UCP 19,16 Euro. Das bedeutet, dass das Rezept nicht ausreicht, um meine Gesundheit wieder herzustellen, da der Arzt anstelle von 21 St Filmtabletten, nur 10 Filmtabletten (N1) verschreiben darf. Ich bin gezwungen, als kranker Patient nach 3 Tagen, trotz nicht einmal krankheitsförderndem Wetter, erneut zum Arzt zu fahren, um das nächste Rezept mit 10 Filmtabletten (N1) mir verschreiben zu lassen. Auf die letzte Filmtablette verzichte ich, weil es sonst noch komplizierter wird.
Wenn man nun den Preis der Medikamente betrachtet:
2 x 10 St (N1) bedeutet 2 x 13,08 Euro = 26,16 Euro Kosten.
1 x 20 St (N2) würde bedeuten 1 x 15,66 Euro Kosten.
Wenn man die Zuzahlung des Patienten betrachtet:
2 (N1) x 5 Euro = 10 Euro Zuzahlung.
1 (N2) x 5 Euro = 5 Euro Zuzahlung.
Hier wird klar ersichtlich, dass durch die schwachsinnige politische Vorgaben, die Krankenkassen deutlich mehr bezahlen und der Patient genau das Doppelte bezahlen muss, um wieder gesund zu werden. Der lachende Dritte ist die Pharma- und Verpackungsindustrie. Und dies noch mit deutlich größerem Aufwand für Patient, Arzt, Apotheke. Was damit Geld von der Politik verschwendet wird, ist kaum vorstellbar.
Vom 1. Januar 2013 an müssen die Versicherten keine zehn Euro Praxisgebühr mehr bezahlen. Wie kam es denn so plötzlich von der Politik, die Praxisgebühr in so einem enormen Eiltempo abzuschaffen?
Die Reserven der gesetzliche Krankenversicherung (GKV ) summierten sich im ersten Halbjahr 2012 auf eine Rekordreserve von 21,8 Milliarden Euro und es sah so aus, als ob das Anhäufen von Geld, die den Versicherten „abgenommen“ wurde, kein Ende nahm.
Gesundheitsminister Daniel Bahr forderte die Kassen angesichts der Rekord-Reserven auf, Geld an die Versicherten zurückzugeben. „Die Ãœberschüsse sind das Geld der Versicherten und Patienten“, sagte der FDP-Politiker. Diese sollten durch Leistungsverbesserungen und Entlastungen profitieren. Krankenkassen seien keine Sparkassen.
Die Techniker Krankenkasse (TK) hatte eine positive Vorreiterrolle gespielt und hatte angekündigt, ihren mehr als sechs Millionen Mitgliedern im kommenden Jahr eine Prämie von 80 Euro zu zahlen, wegen der hohen Reserven. Ebenso wollte die KKH-Allianz einen Bonus von 40 Euro gewähren. Die kleine Hanseatische Krankenkasse (HEK) wollte sogar fast ihren gesamten Jahresüberschuss an ihre 293 000 Mitglieder ausschütten. Acht meist kleinere Kassen schütteten bereits Prämien von 30 bis 72 Euro pro Jahr aus. Doch viele andere Kassen haben sich dagegen entschieden – mit der Begründung, dass sie die Ãœberschüsse lieber in die Qualität ihrer Leistungen investieren wollten.
Jetzt hätten wirklich sehr viele Versicherte, deren Krankenkassen lieber das Geld horten wollten, die Krankenkasse gewechselt. Dadurch wären enorme Verwaltungsaufwendungen entstanden und so manche gesetzliche Krankenversicherung wäre nur noch mit wenigen Versicherten dagestanden. Die Verwaltung dieser Versicherungen wäre stark überdimensioniert gewesen und hätte abgebaut werden müssen. Büroräume, Häuser und ganze Standorte wären aufgegeben worden. Man mag nicht daran denken, welche Kosten dadurch entstanden wären. Die „guten“ Versicherungen hätten deutlich mehr Personal, Büros und alle möglichen Erweiterungen benötigt, um der rasant ansteigenden Zahl ihrer Versicherten nachzukommen.
Und dies hat offenbar auch die Politik, vor allem Frau Merkel und Co. (CDU), die die Abschaffung der Praxisgebühr immer verhindert hatte, gesehen und hat innerhalb von ganz kurzer Zeit die Abschaffung der Praxisgebühr durchgezogen. So hat das Bundeskabinett am 7. November 2012 Formulierungshilfen für Änderungsanträge im Assistenzpflegebedarfsgesetz beschlossen. An dieses Gesetz wurde die Abschaffung der Praxisgebühr einfach „angehängt“.
Der Bundestag hat die Abschaffung der Praxisgebühr zwei Tage später einstimmig gebilligt. Der Bundesrat stimmte am 14. Dezember 2012 zu.
Dass die Praxisgebühr abgeschafft wurde ist somit kein Verdienst der Politik, sondern die Entschlossenheit einiger gesetzlicher Krankenkassen, die den Stein ins Rollen gebracht haben und die Politik musste einfach nachziehen, um oben beschriebene Folgen der vielen Versicherungswechsel zu verhindern.
Weblinks:
Krankenkassen häufen Rekordreserven an
Steigende Rücklagen: Kassen bunkern Milliarden
Milliarden aus der Krankenkasse fließen an Finanzminister Schäuble
Nachdem ich das Schreiben der HUK-Coburg Krankenversicherung erhalten habe, musste ich mit Entsetzen feststellen, dass der Anteil, den die HUK-Coburg Zahnzusatzversicherung übernimmt, nochmals deutlich reduziert wurde.
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Und hier ist die konkrete Rechnung:
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Kosten der Brücke: 1.838,22 Euro (Zahnarztkosten, Materialkosten, Laborkosten)
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GKV-Leistung: 572,46 Euro
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Eigenanteil: 1.265,76 Euro
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ZZ Plus-Leistung: 898,12 Euro, tatsächlich erstattet: 528,75 Euro
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Rest-Eigenanteil: 367,64 Euro, tatsächlicher Eigenanteil: 737,01 Euro
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Die tatsächlichen Kosten (Rest-Eigenanteil) sind
somit mehr als doppelt so hoch, als aus der nachvollziehbaren Beispielrechnung, die bei Vertragsabschluss zum Verdeutlichen der Leistungen verwendet wurde.
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Kann man dies nun Betrug nennen? Im juristischen Sinne sicherlich nicht. Kann man dies arglistige Täuschung nennen? Dabei bin ich mir nicht ganz sicher. Egal wie man es nennen kann/darf, die konkreten Fakten wurden hier aufgeführt. Ich habe hier die „Tricks“ (sicherlich gesetzlich legal) versucht aufzuzeigen, mit der in meinem konkreten Fall die HUK-Coburg Krankenversicherung hier gearbeitet hat.
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Die HUK-Coburg hatte ich bisher immer als ein seriöses Unternehmen in Erinnerung. Diese Einstellung hat sich nach diesem Fall geändert.
Da zwischen nach dem erstattungsfähigen Aufwand zu 80 % von der HUK-Coburg Zahnzusatzversicherung und meinen ausgerechneten 80 % ein sehr großer Unterschied lag, habe ich erneut die Hotline bei der HUK-Coburg angerufen, um dies abzuklären.
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Im Schreiben der HUK-Coburg wurde schon erläutert:
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1. Funktionsanalytische Leistungen sind bei Zahnersatzmaßnahmen von mehr als 6 Zähnen pro Kiefer erstattungsfähig. Deshalb haben wir 62,- Euro nicht berücksichtigt.
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2. Die Verblendung am Zahn 16 über 105,61 Euro haben wir nicht berücksichtigt, da diese nicht medizinisch notwendig ist.
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3. Die im Heil- und Kostenplan angesetzten Material- und Laborkosten übersteigen das Preis- und Leistungsverhältnis um 113,93 Euro – diesen Betrag haben wir bei der Zusage nicht berücksichtigt.
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Keine Kostenerstattungen – was spricht dagegen:
Zu 1. Funktionsanalytische Leistungen, keine Kostenerstattung von 62,- Euro:
Mein Zahnarzt meint, dass er diese Funktionsprüfung bei jeder Brücke als notwendig empfindet und deshalb durchführt.
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Zu 2. Verblendung am Zahn 16, keine Kostenerstattung von 105,61 Euro:
Aus Kostengründen hat mein Zahnarzt kein hochwertiges und teures Gold verwendet, sondern eine Palladium-Basis-Legierungen für Metallkeramik (Wegold eco-connect), die stark goldreduziert und deshalb für mich und für die Versicherungen deutlich kostengünstiger war. Farblich war dies nicht goldfarben, sondern sehr dunkel. Bei nichtüberblenden des Zahn 16 hätte ich einen nahezu schwarzen Zahn gehabt, medizinisch natürlich unbedenklich.
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Zu 3. Material- und Laborkosten übersteigen das Preis- und Leistungsverhältnis, keine Kostenerstattung von 113,93 Euro:
Bei Vertragsabschluss lag die Liste der Material- und Laborkosten mit 97 Positionen vor. Es wäre nur mit einem enormen Zeit- und Kostenaufwand verbunden gewesen, diese Liste zu überprüfen, ob die einzelnen Positionen der Höhe nach üblich oder eher unüblich sind.
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Bei der Nachricht von der HUK-Coburg Zahnzusatzversicherung über die erstattungsfähigen Aufwendungen gab es als Anlage den „Flyer Zahnkooperationen mit Laboren“. Auf diesem Flyer wurde auf ein paar Labors hingewiesen, die die Leistungen aus der vertragsbedingten Liste ohne Zuzahlung erfüllen.
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Eigentlich handelt es sich hierbei um kostenlose Werbung für ein paar Labors, was m.E. einer Subventionierung dieser Labors entspricht. Durch die Subventionierung können diese Labors naturgemäß günstiger anbieten, was der HUK-Coburg Zahnzusatzversicherung zu einer Liste von Kosten verhilft, die niederer liegt, wie die von nichtsubventionierten Labors üblich ist.
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Wenn die HUK-Coburg Krankenversicherung in jedem Leistungsfall über 100 Euro damit einspart, könnte sie m.E., zumindest aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten, die Labors aufkaufen und hätte zugleich noch zusätzlich Gewinn gemacht.
Da diese Laborkosten-Liste Bestandteil des Vertrages ist und auch nachweislich bei einigen Labors realistisch, dürfte dies juristisch in Ordnung sein.
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Da die Zahnärzte üblicherweise mit ortsansässigen Labors zusammenarbeiten, um kurze Zeiten und Flexibilität bei kurzfristigen Änderungen für den Patienten zu realisieren, ist es dem Patienten nur sehr schwer oder manchmal auch gar nicht möglich, das Labor selbst auszuwählen.
Im vierten Kalenderjahr habe ich eine Brücke bei meinen Zähnen benötigt.
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Nachdem der Anteil des Heil- und Kostenplans von der Gesetzlichen Krankenkasse bestätigt wurde, habe ich diesen der HUK-Coburg zugesandt, da bei nicht rechtzeitiger Vorlage des Heil- und Kostenplans die über 500,- Euro hinausgehenden erstattungsfähigen Aufwendungen nur zur Hälfte der tariflichen Leistung ersetzt werden.
Diesen Passus in den Tarifbedingungen des ZZ Plus – Vertrages habe ich mir genau durchgelesen, um nicht aus Unkenntnis das erste Geld zu verlieren.
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Ein paar Tage später bekam ich per Post von der HUK-Coburg eine Nachricht, dass mein Zahnarzt neben dem Heil- und Kostenplan weitere Auskunft über einen vor ca. 15 Jahren gezogener Zahn geben sollte. Dieser Zahn war der letzte Zahn im rechten Unterkiefer. Die benötigte Brücke war im Oberkiefer. Zugleich wurde eine Liste mit 97 Positionen für das Labor mitgesandt, die das Labor ausfüllen musste, um ihre Kosten nachzuweisen.
Diese Laborliste war auch Bestandteil des Vertrages meiner Zahnzusatzversicherung mit der HUK-Coburg.
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Ich habe die kompletten Unterlagen meinem Zahnarzt weitergereicht. Nachdem ich nach ein paar Wochen nichts mehr gehört habe und der feste Behandlungstermin zeitlich näher kam, habe ich die Hotline der HUK-Coburg angerufen. Der Zahnarzt wollte für die zusätzliche Information an die Versicherung eine kleine Bearbeitungsgebühr. Diese Gebühr wurde ihm von der HUK-Coburg zugesagt. Doch der Zahnarzt hätte die Information noch nicht geliefert, könnte dies aber per Fax tun. Nach Rücksprache mit dem Zahnarzt hat dieser dann die Information per Fax geliefert. Die Behandlung durfte ich daraufhin am nächsten Tag beginnen.
Ein paar Tage später erhielt ich von der HUK-Coburg Zahnzusatzversicherung per Post den Betrag der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz und Implantate zu 80 %. Leider war zwischen dem Betrag, den ich mir ausgerechnet habe und dem Betrag, den mir von der HUK-Coburg zugesagt wurde, ein enorm großer Unterschied.
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Weitere Infos:
Janitos dental Plus – ja dental plus
Nachdem die Kosten für Zahnersatz immer mehr stiegen und die gesetzlichen Krankenversicherungen immer weniger am Anteil bezahlen wollten, habe ich vor ein paar Jahren eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen.
Zunächst habe ich im Internet verschiedene Kostenvergleiche durchgeführt. Dabei stellte ich fest, dass es vom Grundsatz her zwei Gruppen gibt: Einmal die Zahnzusatzversicherungen, deren monatliche Beiträge bei 25-30 Euro liegen und die andere Gruppe, deren Beiträge im Bereich 10-20 Euro angeboten werden. Die versprochenen Leistungen waren dementsprechend auch deutlich unterschiedlich.
Mir ging es in erster Linie, die Kosten eines Zahnersatzes in einer bestimmten Grenze zu halten. Deshalb habe ich mir die Variante 10-20 Euro als monatlicher Beitrag ausgewählt. Nach dem Vergleich verschiedener Angebote hatte mir das versprochene Preis- und Leistungsverhältnis der Zahnzusatzversicherung von HUK-Coburg zugesagt.
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Ich habe die Zahnzusatzversicherung abgeschlossen.
Tarif: ZZ Plus
Kosten: 12,20 Euro mtl. (16,40 Euro bei Frauen)
Leistungen u. a.: Erstattung für Zahnersatz und Implantate 80 % (Zusammen mit der GKV-Leistung), wenn die dokumentierten Vorsorge im Bonusheft der gesetzlichen Krankenversicherung maximal ausgewiesen werden kann.
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An einem schönen Beispiel wurde mir das verdeutlicht:
Kosten: 1.800,- Euro
GKV-Leistung: 361,- Euro
Eigenanteil: 1.439,- Euro
ZZ Plus-Leistung: 1.079,- Euro
Rest-Eigenanteil: 360,- Euro
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Wartezeiten: Zum Schutz der Versicherungsgesellschaft sind Wartezeiten vorgesehen.
Erstattungsfähige Aufwendungen aus dem Rechnungsbetrag in den
ersten beiden Kalenderjahren: 1.000,- Euro
3. Kalenderjahr: 1.500,- Euro
4. Kalenderjahr: 2.000 Euro
danach: 15.000 Euro als Höchstbegrenzung
Bei Unfall entfällt diese Zahnstaffel nach Ablauf der Wartezeit.
Weitere Infos:
Philipp Rösler, der neue Gesundheitsminister aus der FDP, hat auch schon kurz nach den Vertragsverhandlungen von der künftigen schwarz-gelben Koalition geplante grundlegende Gesundheitsreform verteidigt. „Wir beschreiten den Weg in ein robustes Gesundheitssystem, das nicht mehr alle zwei bis drei Jahre reformiert werden muss. Das System wird besser, ohne teurer zu werden“, sagte er dem Hamburger Abendblatt. „Wir gehen davon aus, dass die Versicherten keine höheren Beiträge zahlen werden, als das heute der Fall ist.“ Rösler wies den Vorwurf sozialer Ungerechtigkeit zurück.
Das bisherige Finanzierungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung soll grundlegend neu geordnet werden. Bei den Arbeitnehmern soll es einen einkommensunabhängigen Beitrag geben. Zudem ist ein über Steuern finanzierter Sozialausgleich geplant, der „von allen Einkommen getragen“ werden soll. Dies wäre ein Schritt hin zur Kopfpauschale.
Union und FDP planen zudem, den Arbeitgeberanteil künftig einzufrieren, um die Lohnnebenkosten stabil zu halten. Doch unmittelbar soll sich allerdings nichts ändern. Zunächst wird eine Regierungskommission bis 2011 die Details ausarbeiten. Für 2010 müssen sich viele Krankenversicherte darum auf Zusatzbeiträge einstellen. Union und FDP wollen zwar mehrere Milliarden Euro aus Steuermitteln zur Deckung des erwarteten Defizits bei den gesetzlichen Kassen in den Fonds pumpen. Der Rest müsste demnach aber über Zusatzbeiträge von den Kassenmitgliedern aufgebracht werden. Diese Zusatzbeiträge können Krankenversicherungen erheben, wenn sie mit dem aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Geld nicht auskommen.
Nun wirklich die Frage: Wie gerecht (ungerecht) wird unser neues Gesundheitssystem?
Das Institut ist eine Einrichtung der „Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit dem ausschließlichen Zweck der Errichtung und Unterhaltung des Instituts errichtet hat (§ 1 und 2 der Stiftungssatzung). Das IQWiG ist ein unabhängiges wissenschaftliches Institut, das den Nutzen medizinischer Leistungen für Patientinnen und Patienten untersuchen soll. Damit stehen die Qualität und die Wirtschaftlichkeit auf dem Prüfstand. Das Institut erforscht, was therapeutisch und diagnostisch möglich und sinnvoll ist und informiert Ärzte und Patienten darüber.Â
Es wurde im Zuge der Gesundheitsreform am 1. Juni 2004 als eine Einrichtung der Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen gegründet und ist im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) oder des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) tätig.Â
Finanziert wird das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) durch Zuschläge für stationäre und ambulante medizinische Leistungen, die überwiegend von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet werden. Zu den Instituts-Aufgaben gehört u. a. die Bewertung von Operations- und Diagnoseverfahren, Arzneimitteln sowie Behandlungsleitlinien. Auf der Basis der evidenzbasierten Medizin erarbeitet das IQWiG außerdem die Grundlagen für neue Disease Management Programme (DMP) – strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke. Das Institut trägt so dazu bei, die medizinische Versorgung in Deutschland zu verbessern. Die Arbeitsaufträge erhält das Institut vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) oder vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) kann aber auch in eigener Regie für die Gesundheitsversorgung relevante Themen aufgreifen und wissenschaftlich bearbeiten. Möglich ist dies aufgrund eines so genannten Generalauftrags, den der G-BA im Dezember 2004 erteilt und im März 2008 erweitert hat. Â
Daneben hat der G-BA eine ganze Reihe inhaltlich sehr vielfältiger Forschungsaufgaben vergeben: Unter anderem soll das Institut medikamentöse Therapien im Vergleich untereinander sowie im Vergleich mit nicht medikamentösen Therapien bei sieben so genannten Volkskrankheiten analysieren: Diabetes Typ 1 und Typ 2, Bluthochdruck, Asthma bronchiale und chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) stehen ebenso auf der Agenda des Instituts wie Demenz und Depression. Therapiealternativen sollen vor allem danach bewertet werden, ob sie für den Patienten eine Verbesserung bringen.
Es gibt auch kritische Berichte über das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). So wird im Blog Homöopathie & Forschung berichtet, dass das IQWiG laut BPI falsche Patienten-Informationen verbreitet. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) kritisierte scharf eine durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) veröffentlichte Informationsschrift für Patienten zum Thema „Nahrungsergänzungsmittel und komplementärmedizinische Präparate“. Darin enthaltene Aussagen seien falsch und diskreditierten Arzneimittel.
Nachdem ich im Januar 2009 bei meinem Hautarzt war, hatte ich ein paar Informationsseiten mitnehmen können (hier im Blog schon davon berichtet), auf denen eindeutig hervor ging, dass offenbar die Ärzte (zumindest mein Hautarzt) deutliche Nachteile durch den Gesundheitsfonds hat.Â
Die Angestellten, die beispielsweise bei der Techniker Krankenkasse (TK) versichert sind, bezahlen teilweise auch ca. 5 % mehr Krankenkassenbeitrag seit 01.01.2009, also seit der Gesundheitsfonds eingeführt wurde. Also auch die Angestellten sind die Verlierer des Gesundheitsfonds. Â
Die Patienten werden durch die starke finanzielle Reglementierung vom Hausarzt zum Facharzt und wieder zurück verwiesen, was zu längeren Wartezeiten bei den Ärzten führt und zu mehr Arztbesuche, da der Facharzt aus finanziellen Notwenigkeiten heraus den Patienten eben zurückverweist, obwohl der Facharzt dem Patienten möglicherweise den letzten Arztbesuch ersparen könnte. Rechnet man sich die Zeit aus, die ein Patient dafür (sinnlos) aufbringen muss und versieht diese Zeit mit einem fiktiven Wert, was nun Zeit einmal ist, so entsteht ein volkswirtschaftlicher Schaden, der nicht zu unterschätzen ist.Â
Die Krankenkassen „jammern“, dass der %-Anteil der Krankenkassenbeiträge vom Bruttolohn mit Sicherheit nicht ausreichen wird, es wäre viel zu wenig.Â
Wo sind denn eigentlich die Gewinner des Gesundheitsfonds? Ich selbst habe noch keine gefunden. Doch wenn einige verlieren, muss es automatisch auch Gewinner geben.Â
Im Blog haushaltsgeld.net zum Thema „Gesundheitsfonds: AOKs sind die großen Gewinner“ wird mit einigen Zahlen die Fondszuweisungen konkretisiert.Â
Doch sind die AOKs die einzigen Gewinner, oder werden aus politischen Gründen einige Gruppen (Gewinner) einfach verschwiegen?
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