Nachdem ich das Schreiben der HUK-Coburg Krankenversicherung erhalten habe, musste ich mit Entsetzen feststellen, dass der Anteil, den die HUK-Coburg Zahnzusatzversicherung übernimmt, nochmals deutlich reduziert wurde.
Und hier ist die konkrete Rechnung:
Kosten der Brücke: 1.838,22 Euro (Zahnarztkosten, Materialkosten, Laborkosten)
GKV-Leistung: 572,46 Euro
Eigenanteil: 1.265,76 Euro
ZZ Plus-Leistung: 898,12 Euro, tatsächlich erstattet: 528,75 Euro
Rest-Eigenanteil: 367,64 Euro, tatsächlicher Eigenanteil: 737,01 Euro
Die tatsächlichen Kosten (Rest-Eigenanteil) sind
um 100,5 % höher,
somit mehr als doppelt so hoch, als aus der nachvollziehbaren Beispielrechnung, die bei Vertragsabschluss zum Verdeutlichen der Leistungen verwendet wurde.
Kann man dies nun Betrug nennen? Im juristischen Sinne sicherlich nicht. Kann man dies arglistige Täuschung nennen? Dabei bin ich mir nicht ganz sicher. Egal wie man es nennen kann/darf, die konkreten Fakten wurden hier aufgeführt. Ich habe hier die „Tricks“ (sicherlich gesetzlich legal) versucht aufzuzeigen, mit der in meinem konkreten Fall die HUK-Coburg Krankenversicherung hier gearbeitet hat.
Die HUK-Coburg hatte ich bisher immer als ein seriöses Unternehmen in Erinnerung. Diese Einstellung hat sich nach diesem Fall geändert.