Nachdem ich das Schreiben der HUK-Coburg Krankenversicherung erhalten habe, musste ich mit Entsetzen feststellen, dass der Anteil, den die HUK-Coburg Zahnzusatzversicherung übernimmt, nochmals deutlich reduziert wurde.
Â
Und hier ist die konkrete Rechnung:
Â
Kosten der Brücke: 1.838,22 Euro (Zahnarztkosten, Materialkosten, Laborkosten)
Â
GKV-Leistung: 572,46 Euro
Â
Eigenanteil: 1.265,76 Euro
Â
ZZ Plus-Leistung: 898,12 Euro, tatsächlich erstattet: 528,75 Euro
Â
Rest-Eigenanteil: 367,64 Euro, tatsächlicher Eigenanteil: 737,01 Euro
Â
Die tatsächlichen Kosten (Rest-Eigenanteil) sind
um 100,5 % höher,
somit mehr als doppelt so hoch, als aus der nachvollziehbaren Beispielrechnung, die bei Vertragsabschluss zum Verdeutlichen der Leistungen verwendet wurde.
Â
Kann man dies nun Betrug nennen? Im juristischen Sinne sicherlich nicht. Kann man dies arglistige Täuschung nennen? Dabei bin ich mir nicht ganz sicher. Egal wie man es nennen kann/darf, die konkreten Fakten wurden hier aufgeführt. Ich habe hier die „Tricks“ (sicherlich gesetzlich legal) versucht aufzuzeigen, mit der in meinem konkreten Fall die HUK-Coburg Krankenversicherung hier gearbeitet hat.
Â
Die HUK-Coburg hatte ich bisher immer als ein seriöses Unternehmen in Erinnerung. Diese Einstellung hat sich nach diesem Fall geändert.