Ich habe neulich einen konkreten Fall kennen gelernt. Die Rente beträgt abzüglich der Kranken- und Pflegeversicherung, die durch die sonderbare 9/10-Regelung unseres Krankensystems sich ergibt, ca. EUR 900,- monatlich. Es gibt hierfür keinerlei soziale Leistungen. Dies ist bei uns für einen Rentner, der sein ganzes Leben gearbeitet hat, offenbar ausreichend.
Da dieser Rentner ein paar Jahre verheiratet war und nach der Scheidung knapp die Hälfte seiner in der Ehezeit erworbenen Rentenpunkte an seine frühere Frau über den Versorgungsausgleich abtreten musste, sind seine Rentenpunkte und somit seine Rente deutlich geringer, also ca. EUR 900,-.
Doch bei der Grundrentenzeit erfüllt er wohl die Jahre, die für einen Anspruch auf Grundrente notwendig sind. Leider sind seine Rentenpunkte insgesamt ein klein wenig zu hoch, um einen Anspruch auf Grundrente zu erhalten.
Wie kann das sein, bei ca. EUR 900,- Rente? Nach dem Widerspruch bekam er u. a. folgenden Text:
„Bei der Bestimmung der Entgeltpunkte für Grundrentenbewertungszeiten findet der zu Ihren Lasten durchgeführte Versorgungsausgleich keine Berücksichtigung. Aus diesem Grunde ist es nicht möglich, von den ermittelten 34,4730 EP Grundrentenbewertungszeiten die in Abzug zu bringenden Entgeltpunkte aus dem Versorgungsausgleich in Höhe von 6,8287 EP zu subtrahieren.“
Dies bedeutet sinngemäß: Jemand der EUR 900,- Rente bekommt und vor dem Versorgungsausgleich EUR 1.100,- bekommen hätte, der hätte bei der tatsächlichen Rente von EUR 900,- Anspruch auf eine Grundrente. Da aber der Versorgungsausgleich, den er abtreten musste, bei der Berechnung der Grundrente fiktiv hinzugerechnet wird, als ob er die bekommen würde, ist seine Rente zu hoch. Also nicht die tatsächliche Rente, sondern nur die fiktiv höhere Rente wir bei der Berechnung der Grundrente herangezogen.
Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) sorgt somit für ein Gesetz, das allein nur in diesem einen Fall für mich eindeutig eine Mogelpackung darstellt. Was noch in diesem Gesetz trickreich gestaltet ist, habe ich nicht weiter untersucht. So jemand und so eine Partei ist für mich deshalb unwählbar geworden.
Nun kein Thema zum Gesundheitswesen, aber dennoch ein schönes Beispiel, wie die Politik die Menschen versucht zu täuschen: Es wurde immer davon gesprochen, dass Menschen, die lange gearbeitet haben und dennoch eine geringe Rente erhalten, diese mit der Grundrente zumindest etwas entlastet werden. Punkt.
Hierbei hat man sich ein neues Wort einfallen lassen, damit deutlich weniger Menschen, die wohl viele Jahre gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge bezahlt haben und dennoch eine sehr geringe Rente erhalten, dass diese nicht gleich eine Grundrente noch zur kleinen Rente dazu erhalten. Das neue Wort heißt: Grundrentenzeit
Die Zeit, in der jemand als Pflichtversicherter in die Rentenversicherung einbezahlt hat, kann stark von der Grundrentenzeit abweichen. Ein Unterschied von 20 Jahren mehr oder weniger Berufsleben ist nicht außergewöhnlich, auch wenn beide permanent eingezahlt haben. Der eine kommt auf die Grundrentenzeit, der andere nicht. Zu wenige Rentenpunkte am Ende des Berufslebens und somit eine geringe Rente ist kein Maß für den Anspruch einer Grundrente.
So können auch Menschen, die weniger Rentenpunkte haben und sogar länger beruflich pflichtversichert in Arbeit standen, keine Grundrente erhalten, und andere schon. Die einen waren einige Jahre unter einem Mindesteinkommen und in anderen Jahren über dem maximalen Einkommen. Die gesammelten Rentenpunkte, die für die Rentenhöhe ausschlaggebend ist, sind teilweise geringer, wie die die eine Grundrente erhalten. Das bedeutet, geringere Rente, wie die Menschen, die in den Vorzug einer zusätzlichen Grundrente gelangen. Praktisch sind mir solche Fälle bekannt.
Der grundsätzliche Anspruch von 35 bzw. 33 Jahre versicherungspflichtige Arbeit nachgegangen zu sein, wird stark eingeschränkt. Die nach zahlreichen Einschränkungen übrig gebliebene Zeit ist die neue Grundrentenzeit. Nur wenn diese restliche Zeit, was sich Grundrentenzeit nennt, 35 bzw. 33 Jahre beträgt, hat man überhaupt Anspruch etwas Geld zur niederen Rente zusätzlich zu erhalten, ansonsten nicht.
Welche bedeutenden Bedingungen gelten für die Grundrentenzeit? Hier sind nur ein paar Wichtige aufgelistet:
1. Der Verdienst und die somit festgelegte Höhe der Rentenversicherungsbeträge muss in dem Bereich von 0,3 bis 0,8 Rentenpunkte pro Jahr sich bewegen, damit das Jahr zur Grundrentenzeit gerechnet wird. Ein Rentenpunkt stellt dabei die Höhe der durchschnittlichen Renteneinzahlungen aller Einzahler dar.
2. Nicht zählen die Jahre, wenn man im Bezug von Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV bzw. Bürgergeld) sowie Arbeitslosenhilfe war.
3. Die Zeiten der Schulausbildung, Studium werden nicht berücksichtigt.
4. Eine Ausbildung wird ebenfalls nicht berücksichtigt, da man üblicherweise weniger als 0,3 Rentenpunkte erzielt, auch wenn Rentenversicherung bezahlt werden muss.
5. Wenn ein Ehepaar sich scheiden lässt, werden die Grundrentenentgeltpunkte beim Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt, falls der Anspruch auf die Grundrentenzeit noch nicht erfüllt ist. Die gesamten Versicherungsjahre zählen für die Grundrentenzeit nicht.
6. Wenn jemand die letzten Jahre bis zur Rente aus gesundheitlichen Gründen, nur noch in Teilzeit arbeiten kann und weniger als 0,3 Rentenpunkte pro Jahr zusammen bekommt, werden diese Jahre bei der Grundrentenzeit nicht berücksichtigt.
Dies sind zumindest die wesentlichen Punkte, wieso oft kein Anspruch auf eine Grundrente besteht.
Der Knackpunkt ist der, dass Menschen manche Jahre weniger als 0,3 Rentenpunkte und dann manche Jahre mehr als 0,8 Rentenpunkte erarbeiten und diese Zeiten nicht angerechnet werden. Somit kommen sie trotz niedere Rente nicht auf die zumindest 33 Jahre. Und nur, weil dies alles so trickreich gestaltet ist, erhalten manche Armutsrentnern doch keine Grundrente.
Dadurch kann sich nur ein kleiner Teil der Armutsrentner freuen, denen die vermeintlich gute Nachricht von Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) in den Medien immer wieder als seine Herzensangelegenheit verkündet wurde. Die Grundrente ist für mich hier eindeutig eine gern verkaufte Mogelpackung.
Nicht nur in der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es durchaus Mogelpackungen.
Seit 1. Juli 2014 erhalten Mütter (und einige wenige Väter) mit vor 1992 geborenen Kindern mehr Geld aus der Rentenkasse, so versprechen unsere Politiker. Es gibt einen Rentenpunkt zusätzlich. Der aktuelle Rentenwert (West) der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zum 01.07.2018 beträgt 32,03 Euro. Wird eine Ehe geschieden, so ergibt sich bei Frauen, die ein Kind aufgezogen haben, einen Versorgungsausgleich. Durch die Gesetzesänderung vom 1. Juli 2014 erhalten die Mütter, die das Kind mit groß gezogen haben, diesen einen Rentenpunkt automatisch zu ihrem Rentenkonto.
Barunterhaltspflichtige Väter, müssen sich den halben Rentenpunkt, den ihnen auch zusteht, gerichtlich erstreiten. Der Versorgungsausgleich wird neu berechnet. Die Kosten bezahlt der Vater.
Die Justizkasse Bamberg sieht in dem halben Rentenpunkt, den Väter sich erstreiten müssen, um diese 16,015 Euro (= 32,03 Euro durch zwei) Rente monatlich mehr zu erhalten, einen Wert von 2.000 Euro. Dieser Wert entspricht einen über 10,4 Jahre Rentenausgleich durch dieses Gesetz vom 1. Juli 2014 auch als Mütterrente bezeichnet.
Die Gerichtskosten werden somit auf 178,00 Euro festgelegt, die der Vater für den halben Rentenpunkt erstreiten muss. Dennoch ist nicht unbedingt gesagt, dass man den halben Rentenpunkt auch tatsächlich erhält. Es wird beim Versorgungsausgleich nach altem und neuem Recht unterschieden. Ebenso gibt es zwei Grenzwerte, die erfüllt sein müssen, damit man den Anspruch auch tatsächlich hat. Die Gerichtskosten sind auf jeden Fall zu zahlen, egal ob der Vater später zum Armutsrentner zählt oder nicht. Erhält der Vater den halben Rentenpunkt, so muss er über 11 Monaten (178,00 / 16,02 = 11,1 Monate) an den Gerichtskosten abziehen, bevor er einen Nutzen daraus erzielen kann. Eine vernünftige Lösung wäre gewesen, wenn bei geschiedenen Paaren jeder Partner für jedes Kind ein halben Rentenpunkt automatisch erhält.
Hier wird wieder sehr deutlich, was die aktuellen Politiker hier angerichtet haben. Wenn die etablierten Parteien deutlich weniger gewählt werden, ist es somit nicht verwunderlich, sondern eher eine Bestätigung für absolut falsche Politik in Deutschland.
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