Ich habe neulich einen konkreten Fall kennen gelernt. Die Rente beträgt abzüglich der Kranken- und Pflegeversicherung, die durch die sonderbare 9/10-Regelung unseres Krankensystems sich ergibt, ca. EUR 900,- monatlich. Es gibt hierfür keinerlei soziale Leistungen. Dies ist bei uns für einen Rentner, der sein ganzes Leben gearbeitet hat, offenbar ausreichend.
Da dieser Rentner ein paar Jahre verheiratet war und nach der Scheidung knapp die Hälfte seiner in der Ehezeit erworbenen Rentenpunkte an seine frühere Frau über den Versorgungsausgleich abtreten musste, sind seine Rentenpunkte und somit seine Rente deutlich geringer, also ca. EUR 900,-.
Doch bei der Grundrentenzeit erfüllt er wohl die Jahre, die für einen Anspruch auf Grundrente notwendig sind. Leider sind seine Rentenpunkte insgesamt ein klein wenig zu hoch, um einen Anspruch auf Grundrente zu erhalten.
Wie kann das sein, bei ca. EUR 900,- Rente? Nach dem Widerspruch bekam er u. a. folgenden Text:
„Bei der Bestimmung der Entgeltpunkte für Grundrentenbewertungszeiten findet der zu Ihren Lasten durchgeführte Versorgungsausgleich keine Berücksichtigung. Aus diesem Grunde ist es nicht möglich, von den ermittelten 34,4730 EP Grundrentenbewertungszeiten die in Abzug zu bringenden Entgeltpunkte aus dem Versorgungsausgleich in Höhe von 6,8287 EP zu subtrahieren.“
Dies bedeutet sinngemäß: Jemand der EUR 900,- Rente bekommt und vor dem Versorgungsausgleich EUR 1.100,- bekommen hätte, der hätte bei der tatsächlichen Rente von EUR 900,- Anspruch auf eine Grundrente. Da aber der Versorgungsausgleich, den er abtreten musste, bei der Berechnung der Grundrente fiktiv hinzugerechnet wird, als ob er die bekommen würde, ist seine Rente zu hoch. Also nicht die tatsächliche Rente, sondern nur die fiktiv höhere Rente wir bei der Berechnung der Grundrente herangezogen.
Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) sorgt somit für ein Gesetz, das allein nur in diesem einen Fall für mich eindeutig eine Mogelpackung darstellt. Was noch in diesem Gesetz trickreich gestaltet ist, habe ich nicht weiter untersucht. So jemand und so eine Partei ist für mich deshalb unwählbar geworden.
Nun kein Thema zum Gesundheitswesen, aber dennoch ein schönes Beispiel, wie die Politik die Menschen versucht zu täuschen: Es wurde immer davon gesprochen, dass Menschen, die lange gearbeitet haben und dennoch eine geringe Rente erhalten, diese mit der Grundrente zumindest etwas entlastet werden. Punkt.
Hierbei hat man sich ein neues Wort einfallen lassen, damit deutlich weniger Menschen, die wohl viele Jahre gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge bezahlt haben und dennoch eine sehr geringe Rente erhalten, dass diese nicht gleich eine Grundrente noch zur kleinen Rente dazu erhalten. Das neue Wort heißt: Grundrentenzeit
Die Zeit, in der jemand als Pflichtversicherter in die Rentenversicherung einbezahlt hat, kann stark von der Grundrentenzeit abweichen. Ein Unterschied von 20 Jahren mehr oder weniger Berufsleben ist nicht außergewöhnlich, auch wenn beide permanent eingezahlt haben. Der eine kommt auf die Grundrentenzeit, der andere nicht. Zu wenige Rentenpunkte am Ende des Berufslebens und somit eine geringe Rente ist kein Maß für den Anspruch einer Grundrente.
So können auch Menschen, die weniger Rentenpunkte haben und sogar länger beruflich pflichtversichert in Arbeit standen, keine Grundrente erhalten, und andere schon. Die einen waren einige Jahre unter einem Mindesteinkommen und in anderen Jahren über dem maximalen Einkommen. Die gesammelten Rentenpunkte, die für die Rentenhöhe ausschlaggebend ist, sind teilweise geringer, wie die die eine Grundrente erhalten. Das bedeutet, geringere Rente, wie die Menschen, die in den Vorzug einer zusätzlichen Grundrente gelangen. Praktisch sind mir solche Fälle bekannt.
Der grundsätzliche Anspruch von 35 bzw. 33 Jahre versicherungspflichtige Arbeit nachgegangen zu sein, wird stark eingeschränkt. Die nach zahlreichen Einschränkungen übrig gebliebene Zeit ist die neue Grundrentenzeit. Nur wenn diese restliche Zeit, was sich Grundrentenzeit nennt, 35 bzw. 33 Jahre beträgt, hat man überhaupt Anspruch etwas Geld zur niederen Rente zusätzlich zu erhalten, ansonsten nicht.
Welche bedeutenden Bedingungen gelten für die Grundrentenzeit? Hier sind nur ein paar Wichtige aufgelistet:
1. Der Verdienst und die somit festgelegte Höhe der Rentenversicherungsbeträge muss in dem Bereich von 0,3 bis 0,8 Rentenpunkte pro Jahr sich bewegen, damit das Jahr zur Grundrentenzeit gerechnet wird. Ein Rentenpunkt stellt dabei die Höhe der durchschnittlichen Renteneinzahlungen aller Einzahler dar.
2. Nicht zählen die Jahre, wenn man im Bezug von Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV bzw. Bürgergeld) sowie Arbeitslosenhilfe war.
3. Die Zeiten der Schulausbildung, Studium werden nicht berücksichtigt.
4. Eine Ausbildung wird ebenfalls nicht berücksichtigt, da man üblicherweise weniger als 0,3 Rentenpunkte erzielt, auch wenn Rentenversicherung bezahlt werden muss.
5. Wenn ein Ehepaar sich scheiden lässt, werden die Grundrentenentgeltpunkte beim Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt, falls der Anspruch auf die Grundrentenzeit noch nicht erfüllt ist. Die gesamten Versicherungsjahre zählen für die Grundrentenzeit nicht.
6. Wenn jemand die letzten Jahre bis zur Rente aus gesundheitlichen Gründen, nur noch in Teilzeit arbeiten kann und weniger als 0,3 Rentenpunkte pro Jahr zusammen bekommt, werden diese Jahre bei der Grundrentenzeit nicht berücksichtigt.
Dies sind zumindest die wesentlichen Punkte, wieso oft kein Anspruch auf eine Grundrente besteht.
Der Knackpunkt ist der, dass Menschen manche Jahre weniger als 0,3 Rentenpunkte und dann manche Jahre mehr als 0,8 Rentenpunkte erarbeiten und diese Zeiten nicht angerechnet werden. Somit kommen sie trotz niedere Rente nicht auf die zumindest 33 Jahre. Und nur, weil dies alles so trickreich gestaltet ist, erhalten manche Armutsrentnern doch keine Grundrente.
Dadurch kann sich nur ein kleiner Teil der Armutsrentner freuen, denen die vermeintlich gute Nachricht von Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) in den Medien immer wieder als seine Herzensangelegenheit verkündet wurde. Die Grundrente ist für mich hier eindeutig eine gern verkaufte Mogelpackung.
Nun kann man sich in Deutschland gegen Herpes zoster (Gürtelrose) impfen lassen. Noch im Mai 2019 konnte man den Impfstoff Shingrix ISU (PZN 13715870) in den Apotheken für 113,40 Euro kaufen und die volle Rückerstattung von den Gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Die Wirksamkeit setzt voraus, dass im Zeitraum von 2 – 6 Monaten eine zweite Impfung vorgenommen wird. Wer also im Mai 2019 die erste Impfung erhalten hat, sollte im Juli 2019 die zweite Impfung sich geben lassen.
Doch leider ist offenbar deutschlandweit Shingrix ISU nicht mehr zu bekommen. Auch wenn ich bei zahlreichen Apotheken, auch online nachgefragt habe, ist Shingrix ISU nirgends mehr erhältlich. Der Totimpfstoff Shingrix ist einfach nicht mehr lieferbar.
Der Hersteller ist GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG bzw. GlaxoSmithKline plc (GSK). Nach meinen Recherchen ist es ein britisches Pharmaunternehmen mit Hauptsitz in London. Sind das wohl schon die Auswirkungen des möglichen Brexit, den GB so sehr schaden soll?
Geringe Mengen des Impfstoffs solle es ab August 2019 geben. Die nächste Möglichkeit, gerade für Menschen, die die erste Impfung schon erhalten haben, ist erst im Jahr 2020. Da dann die Zeit zwischen Erstimpfung und zweiter notwendiger Impfung überschritten ist, muss wieder mit einer Erstimpfung begonnen werden. Die unnützen Kosten der Krankenkassen sind nicht unerheblich.
Einen Handlungshinweis zu alternativ-Impfstoffen vom Robert-Koch-Institut (RKI) oder der STIKO gibt es zu diesem Zeitpunkt noch nicht.
Hier hat unser Gesundheitswesen in Deutschland total versagt. Die Kosten und Aufwendungen tragen die Beitragszahler. Die Politik der GroKo-Regierung mit dem Gesundheitsminister Jens Spahn hat hier wieder gezeigt, dass es viele Missstände in Deutschland gibt. Dies ist einer davon.
Nicht nur in der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es durchaus Mogelpackungen.
Seit 1. Juli 2014 erhalten Mütter (und einige wenige Väter) mit vor 1992 geborenen Kindern mehr Geld aus der Rentenkasse, so versprechen unsere Politiker. Es gibt einen Rentenpunkt zusätzlich. Der aktuelle Rentenwert (West) der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zum 01.07.2018 beträgt 32,03 Euro. Wird eine Ehe geschieden, so ergibt sich bei Frauen, die ein Kind aufgezogen haben, einen Versorgungsausgleich. Durch die Gesetzesänderung vom 1. Juli 2014 erhalten die Mütter, die das Kind mit groß gezogen haben, diesen einen Rentenpunkt automatisch zu ihrem Rentenkonto.
Barunterhaltspflichtige Väter, müssen sich den halben Rentenpunkt, den ihnen auch zusteht, gerichtlich erstreiten. Der Versorgungsausgleich wird neu berechnet. Die Kosten bezahlt der Vater.
Die Justizkasse Bamberg sieht in dem halben Rentenpunkt, den Väter sich erstreiten müssen, um diese 16,015 Euro (= 32,03 Euro durch zwei) Rente monatlich mehr zu erhalten, einen Wert von 2.000 Euro. Dieser Wert entspricht einen über 10,4 Jahre Rentenausgleich durch dieses Gesetz vom 1. Juli 2014 auch als Mütterrente bezeichnet.
Die Gerichtskosten werden somit auf 178,00 Euro festgelegt, die der Vater für den halben Rentenpunkt erstreiten muss. Dennoch ist nicht unbedingt gesagt, dass man den halben Rentenpunkt auch tatsächlich erhält. Es wird beim Versorgungsausgleich nach altem und neuem Recht unterschieden. Ebenso gibt es zwei Grenzwerte, die erfüllt sein müssen, damit man den Anspruch auch tatsächlich hat. Die Gerichtskosten sind auf jeden Fall zu zahlen, egal ob der Vater später zum Armutsrentner zählt oder nicht. Erhält der Vater den halben Rentenpunkt, so muss er über 11 Monaten (178,00 / 16,02 = 11,1 Monate) an den Gerichtskosten abziehen, bevor er einen Nutzen daraus erzielen kann. Eine vernünftige Lösung wäre gewesen, wenn bei geschiedenen Paaren jeder Partner für jedes Kind ein halben Rentenpunkt automatisch erhält.
Hier wird wieder sehr deutlich, was die aktuellen Politiker hier angerichtet haben. Wenn die etablierten Parteien deutlich weniger gewählt werden, ist es somit nicht verwunderlich, sondern eher eine Bestätigung für absolut falsche Politik in Deutschland.
Nachdem ich in der Nacht von einem Freitag zu einem Samstag bemerkt hatte, dass ich eine von Bakterien verursachte Infektion ohne Antibiotikum nicht in Griff bekomme, habe ich am Samstag eine Notfallpraxis aufgesucht. Die Wartezeit war erfreulich kurz. Der Arzt hat nach meiner Beschreibung und mit einem kleinen Messinstrument meine Vermutung bestätigen können. Ich bekam in der Apotheke Amoxi 1000 – 1 A Pharma, Zuzahlung 5 Euro. Wenn nach dem letzten Punkt das Ende gewesen wäre, so wäre auch nichts zu kritisieren.
Doch: Der Arzt empfiehlt 7 Tage je 3 Filmtabletten einzunehmen. Dies sind 21 Filmtabletten. Nun sind aber die Notfallpraxen von der Politik/Krankenkasse angewiesen, nur die kleinste Packungsgröße verschreiben zu dürfen.
Amoxi gibt es in N1 / 10 St UVP 13,08 Euro, N2 / 20 St UVP 15,66 Euro und N3 / 30 St UCP 19,16 Euro. Das bedeutet, dass das Rezept nicht ausreicht, um meine Gesundheit wieder herzustellen, da der Arzt anstelle von 21 St Filmtabletten, nur 10 Filmtabletten (N1) verschreiben darf. Ich bin gezwungen, als kranker Patient nach 3 Tagen, trotz nicht einmal krankheitsförderndem Wetter, erneut zum Arzt zu fahren, um das nächste Rezept mit 10 Filmtabletten (N1) mir verschreiben zu lassen. Auf die letzte Filmtablette verzichte ich, weil es sonst noch komplizierter wird.
Wenn man nun den Preis der Medikamente betrachtet:
2 x 10 St (N1) bedeutet 2 x 13,08 Euro = 26,16 Euro Kosten.
1 x 20 St (N2) würde bedeuten 1 x 15,66 Euro Kosten.
Wenn man die Zuzahlung des Patienten betrachtet:
2 (N1) x 5 Euro = 10 Euro Zuzahlung.
1 (N2) x 5 Euro = 5 Euro Zuzahlung.
Hier wird klar ersichtlich, dass durch die schwachsinnige politische Vorgaben, die Krankenkassen deutlich mehr bezahlen und der Patient genau das Doppelte bezahlen muss, um wieder gesund zu werden. Der lachende Dritte ist die Pharma- und Verpackungsindustrie. Und dies noch mit deutlich größerem Aufwand für Patient, Arzt, Apotheke. Was damit Geld von der Politik verschwendet wird, ist kaum vorstellbar.
Vom 1. Januar 2013 an müssen die Versicherten keine zehn Euro Praxisgebühr mehr bezahlen. Wie kam es denn so plötzlich von der Politik, die Praxisgebühr in so einem enormen Eiltempo abzuschaffen?
Die Reserven der gesetzliche Krankenversicherung (GKV ) summierten sich im ersten Halbjahr 2012 auf eine Rekordreserve von 21,8 Milliarden Euro und es sah so aus, als ob das Anhäufen von Geld, die den Versicherten „abgenommen“ wurde, kein Ende nahm.
Gesundheitsminister Daniel Bahr forderte die Kassen angesichts der Rekord-Reserven auf, Geld an die Versicherten zurückzugeben. „Die Ãœberschüsse sind das Geld der Versicherten und Patienten“, sagte der FDP-Politiker. Diese sollten durch Leistungsverbesserungen und Entlastungen profitieren. Krankenkassen seien keine Sparkassen.
Die Techniker Krankenkasse (TK) hatte eine positive Vorreiterrolle gespielt und hatte angekündigt, ihren mehr als sechs Millionen Mitgliedern im kommenden Jahr eine Prämie von 80 Euro zu zahlen, wegen der hohen Reserven. Ebenso wollte die KKH-Allianz einen Bonus von 40 Euro gewähren. Die kleine Hanseatische Krankenkasse (HEK) wollte sogar fast ihren gesamten Jahresüberschuss an ihre 293 000 Mitglieder ausschütten. Acht meist kleinere Kassen schütteten bereits Prämien von 30 bis 72 Euro pro Jahr aus. Doch viele andere Kassen haben sich dagegen entschieden – mit der Begründung, dass sie die Ãœberschüsse lieber in die Qualität ihrer Leistungen investieren wollten.
Jetzt hätten wirklich sehr viele Versicherte, deren Krankenkassen lieber das Geld horten wollten, die Krankenkasse gewechselt. Dadurch wären enorme Verwaltungsaufwendungen entstanden und so manche gesetzliche Krankenversicherung wäre nur noch mit wenigen Versicherten dagestanden. Die Verwaltung dieser Versicherungen wäre stark überdimensioniert gewesen und hätte abgebaut werden müssen. Büroräume, Häuser und ganze Standorte wären aufgegeben worden. Man mag nicht daran denken, welche Kosten dadurch entstanden wären. Die „guten“ Versicherungen hätten deutlich mehr Personal, Büros und alle möglichen Erweiterungen benötigt, um der rasant ansteigenden Zahl ihrer Versicherten nachzukommen.
Und dies hat offenbar auch die Politik, vor allem Frau Merkel und Co. (CDU), die die Abschaffung der Praxisgebühr immer verhindert hatte, gesehen und hat innerhalb von ganz kurzer Zeit die Abschaffung der Praxisgebühr durchgezogen. So hat das Bundeskabinett am 7. November 2012 Formulierungshilfen für Änderungsanträge im Assistenzpflegebedarfsgesetz beschlossen. An dieses Gesetz wurde die Abschaffung der Praxisgebühr einfach „angehängt“.
Der Bundestag hat die Abschaffung der Praxisgebühr zwei Tage später einstimmig gebilligt. Der Bundesrat stimmte am 14. Dezember 2012 zu.
Dass die Praxisgebühr abgeschafft wurde ist somit kein Verdienst der Politik, sondern die Entschlossenheit einiger gesetzlicher Krankenkassen, die den Stein ins Rollen gebracht haben und die Politik musste einfach nachziehen, um oben beschriebene Folgen der vielen Versicherungswechsel zu verhindern.
Weblinks:
Krankenkassen häufen Rekordreserven an
Steigende Rücklagen: Kassen bunkern Milliarden
Milliarden aus der Krankenkasse fließen an Finanzminister Schäuble
Nach meiner Meniskus-Operation habe ich ein paar Wochen Krankengymnastik erhalten. Dabei ist mir auch empfohlen worden, täglich meine Wadenmuskulatur zu stärken, indem ich mehrfach (ca. 20-mal am Stück und ein paar Mal täglich) mich auf die Zehenspitzen stelle und mich auf und ab bewege, doch jeweils nicht ganz bis zum Boden.
Die Gehhilfe konnte ich nach ca. 10 Tagen weglegen und habe sie bisher nie wieder benötigt. Zuerst konnte ich nur kleinere Wegstrecken zurücklegen, wenn ich in der Stadt einen Spaziergang gemacht habe. Doch dies besserte sich Woche für Woche. War es draußen besonders kalt, so habe ich dies an meinem Knie nach einer gewissen Zeit in etwas unangenehmer Weise gespürt.
Fahrrad fahren war besonders schön, denn dabei hatte ich ein sehr gutes Gefühl, für das Knie und einer guten Durchblutung viel Gutes getan zu haben.
Etwas größere Wanderungen mit Freunden in der Natur haben mir aber auch noch nach einem halben Jahr etwas Grenzen gezeigt. So hat man nach ein paar Stunden wandern selbst ohne Berge doch bemerkt, dass mal etwas am Knie war. Dies hat sich nach einem Jahr gebessert und ich habe seither keine Einschränkungen mehr, außer dass ich auf schnelles Rennen über längere Strecken verzichte. Da ich zuvor auch schon Jahre lang nicht gejoggt bin, habe ich jetzt auch nicht das Verlangen danach. Beim Joggen über eine größere Distanz könnte ich mir Einschränkungen vorstellen. Doch ich möchte es nicht prüfen und herausfinden.
So bin ich zwei Jahre nach meiner Meniskus-Operation sehr zufrieden und bin vollkommen beschwerdefrei. Auf die Stärkung meiner Wadenmuskeln achte ich noch heute und wippe gelegentlich etwas, besonders wenn ich an einer Bushaltestelle stehe und auf einen Bus warte. So nutze ich die lästige Wartezeit und tu meinem Knie etwas Gutes.
Nachdem ich das Schreiben der HUK-Coburg Krankenversicherung erhalten habe, musste ich mit Entsetzen feststellen, dass der Anteil, den die HUK-Coburg Zahnzusatzversicherung übernimmt, nochmals deutlich reduziert wurde.
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Und hier ist die konkrete Rechnung:
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Kosten der Brücke: 1.838,22 Euro (Zahnarztkosten, Materialkosten, Laborkosten)
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GKV-Leistung: 572,46 Euro
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Eigenanteil: 1.265,76 Euro
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ZZ Plus-Leistung: 898,12 Euro, tatsächlich erstattet: 528,75 Euro
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Rest-Eigenanteil: 367,64 Euro, tatsächlicher Eigenanteil: 737,01 Euro
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Die tatsächlichen Kosten (Rest-Eigenanteil) sind
somit mehr als doppelt so hoch, als aus der nachvollziehbaren Beispielrechnung, die bei Vertragsabschluss zum Verdeutlichen der Leistungen verwendet wurde.
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Kann man dies nun Betrug nennen? Im juristischen Sinne sicherlich nicht. Kann man dies arglistige Täuschung nennen? Dabei bin ich mir nicht ganz sicher. Egal wie man es nennen kann/darf, die konkreten Fakten wurden hier aufgeführt. Ich habe hier die „Tricks“ (sicherlich gesetzlich legal) versucht aufzuzeigen, mit der in meinem konkreten Fall die HUK-Coburg Krankenversicherung hier gearbeitet hat.
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Die HUK-Coburg hatte ich bisher immer als ein seriöses Unternehmen in Erinnerung. Diese Einstellung hat sich nach diesem Fall geändert.
Da zwischen nach dem erstattungsfähigen Aufwand zu 80 % von der HUK-Coburg Zahnzusatzversicherung und meinen ausgerechneten 80 % ein sehr großer Unterschied lag, habe ich erneut die Hotline bei der HUK-Coburg angerufen, um dies abzuklären.
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Im Schreiben der HUK-Coburg wurde schon erläutert:
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1. Funktionsanalytische Leistungen sind bei Zahnersatzmaßnahmen von mehr als 6 Zähnen pro Kiefer erstattungsfähig. Deshalb haben wir 62,- Euro nicht berücksichtigt.
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2. Die Verblendung am Zahn 16 über 105,61 Euro haben wir nicht berücksichtigt, da diese nicht medizinisch notwendig ist.
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3. Die im Heil- und Kostenplan angesetzten Material- und Laborkosten übersteigen das Preis- und Leistungsverhältnis um 113,93 Euro – diesen Betrag haben wir bei der Zusage nicht berücksichtigt.
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Keine Kostenerstattungen – was spricht dagegen:
Zu 1. Funktionsanalytische Leistungen, keine Kostenerstattung von 62,- Euro:
Mein Zahnarzt meint, dass er diese Funktionsprüfung bei jeder Brücke als notwendig empfindet und deshalb durchführt.
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Zu 2. Verblendung am Zahn 16, keine Kostenerstattung von 105,61 Euro:
Aus Kostengründen hat mein Zahnarzt kein hochwertiges und teures Gold verwendet, sondern eine Palladium-Basis-Legierungen für Metallkeramik (Wegold eco-connect), die stark goldreduziert und deshalb für mich und für die Versicherungen deutlich kostengünstiger war. Farblich war dies nicht goldfarben, sondern sehr dunkel. Bei nichtüberblenden des Zahn 16 hätte ich einen nahezu schwarzen Zahn gehabt, medizinisch natürlich unbedenklich.
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Zu 3. Material- und Laborkosten übersteigen das Preis- und Leistungsverhältnis, keine Kostenerstattung von 113,93 Euro:
Bei Vertragsabschluss lag die Liste der Material- und Laborkosten mit 97 Positionen vor. Es wäre nur mit einem enormen Zeit- und Kostenaufwand verbunden gewesen, diese Liste zu überprüfen, ob die einzelnen Positionen der Höhe nach üblich oder eher unüblich sind.
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Bei der Nachricht von der HUK-Coburg Zahnzusatzversicherung über die erstattungsfähigen Aufwendungen gab es als Anlage den „Flyer Zahnkooperationen mit Laboren“. Auf diesem Flyer wurde auf ein paar Labors hingewiesen, die die Leistungen aus der vertragsbedingten Liste ohne Zuzahlung erfüllen.
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Eigentlich handelt es sich hierbei um kostenlose Werbung für ein paar Labors, was m.E. einer Subventionierung dieser Labors entspricht. Durch die Subventionierung können diese Labors naturgemäß günstiger anbieten, was der HUK-Coburg Zahnzusatzversicherung zu einer Liste von Kosten verhilft, die niederer liegt, wie die von nichtsubventionierten Labors üblich ist.
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Wenn die HUK-Coburg Krankenversicherung in jedem Leistungsfall über 100 Euro damit einspart, könnte sie m.E., zumindest aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten, die Labors aufkaufen und hätte zugleich noch zusätzlich Gewinn gemacht.
Da diese Laborkosten-Liste Bestandteil des Vertrages ist und auch nachweislich bei einigen Labors realistisch, dürfte dies juristisch in Ordnung sein.
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Da die Zahnärzte üblicherweise mit ortsansässigen Labors zusammenarbeiten, um kurze Zeiten und Flexibilität bei kurzfristigen Änderungen für den Patienten zu realisieren, ist es dem Patienten nur sehr schwer oder manchmal auch gar nicht möglich, das Labor selbst auszuwählen.
Im vierten Kalenderjahr habe ich eine Brücke bei meinen Zähnen benötigt.
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Nachdem der Anteil des Heil- und Kostenplans von der Gesetzlichen Krankenkasse bestätigt wurde, habe ich diesen der HUK-Coburg zugesandt, da bei nicht rechtzeitiger Vorlage des Heil- und Kostenplans die über 500,- Euro hinausgehenden erstattungsfähigen Aufwendungen nur zur Hälfte der tariflichen Leistung ersetzt werden.
Diesen Passus in den Tarifbedingungen des ZZ Plus – Vertrages habe ich mir genau durchgelesen, um nicht aus Unkenntnis das erste Geld zu verlieren.
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Ein paar Tage später bekam ich per Post von der HUK-Coburg eine Nachricht, dass mein Zahnarzt neben dem Heil- und Kostenplan weitere Auskunft über einen vor ca. 15 Jahren gezogener Zahn geben sollte. Dieser Zahn war der letzte Zahn im rechten Unterkiefer. Die benötigte Brücke war im Oberkiefer. Zugleich wurde eine Liste mit 97 Positionen für das Labor mitgesandt, die das Labor ausfüllen musste, um ihre Kosten nachzuweisen.
Diese Laborliste war auch Bestandteil des Vertrages meiner Zahnzusatzversicherung mit der HUK-Coburg.
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Ich habe die kompletten Unterlagen meinem Zahnarzt weitergereicht. Nachdem ich nach ein paar Wochen nichts mehr gehört habe und der feste Behandlungstermin zeitlich näher kam, habe ich die Hotline der HUK-Coburg angerufen. Der Zahnarzt wollte für die zusätzliche Information an die Versicherung eine kleine Bearbeitungsgebühr. Diese Gebühr wurde ihm von der HUK-Coburg zugesagt. Doch der Zahnarzt hätte die Information noch nicht geliefert, könnte dies aber per Fax tun. Nach Rücksprache mit dem Zahnarzt hat dieser dann die Information per Fax geliefert. Die Behandlung durfte ich daraufhin am nächsten Tag beginnen.
Ein paar Tage später erhielt ich von der HUK-Coburg Zahnzusatzversicherung per Post den Betrag der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz und Implantate zu 80 %. Leider war zwischen dem Betrag, den ich mir ausgerechnet habe und dem Betrag, den mir von der HUK-Coburg zugesagt wurde, ein enorm großer Unterschied.
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Weitere Infos:
Janitos dental Plus – ja dental plus
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