Da zwischen nach dem erstattungsfähigen Aufwand zu 80 % von der HUK-Coburg Zahnzusatzversicherung und meinen ausgerechneten 80 % ein sehr großer Unterschied lag, habe ich erneut die Hotline bei der HUK-Coburg angerufen, um dies abzuklären.
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Im Schreiben der HUK-Coburg wurde schon erläutert:
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1. Funktionsanalytische Leistungen sind bei Zahnersatzmaßnahmen von mehr als 6 Zähnen pro Kiefer erstattungsfähig. Deshalb haben wir 62,- Euro nicht berücksichtigt.
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2. Die Verblendung am Zahn 16 über 105,61 Euro haben wir nicht berücksichtigt, da diese nicht medizinisch notwendig ist.
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3. Die im Heil- und Kostenplan angesetzten Material- und Laborkosten übersteigen das Preis- und Leistungsverhältnis um 113,93 Euro – diesen Betrag haben wir bei der Zusage nicht berücksichtigt.
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Keine Kostenerstattungen – was spricht dagegen:
Zu 1. Funktionsanalytische Leistungen, keine Kostenerstattung von 62,- Euro:
Mein Zahnarzt meint, dass er diese Funktionsprüfung bei jeder Brücke als notwendig empfindet und deshalb durchführt.
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Zu 2. Verblendung am Zahn 16, keine Kostenerstattung von 105,61 Euro:
Aus Kostengründen hat mein Zahnarzt kein hochwertiges und teures Gold verwendet, sondern eine Palladium-Basis-Legierungen für Metallkeramik (Wegold eco-connect), die stark goldreduziert und deshalb für mich und für die Versicherungen deutlich kostengünstiger war. Farblich war dies nicht goldfarben, sondern sehr dunkel. Bei nichtüberblenden des Zahn 16 hätte ich einen nahezu schwarzen Zahn gehabt, medizinisch natürlich unbedenklich.
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Zu 3. Material- und Laborkosten übersteigen das Preis- und Leistungsverhältnis, keine Kostenerstattung von 113,93 Euro:
Bei Vertragsabschluss lag die Liste der Material- und Laborkosten mit 97 Positionen vor. Es wäre nur mit einem enormen Zeit- und Kostenaufwand verbunden gewesen, diese Liste zu überprüfen, ob die einzelnen Positionen der Höhe nach üblich oder eher unüblich sind.
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Bei der Nachricht von der HUK-Coburg Zahnzusatzversicherung über die erstattungsfähigen Aufwendungen gab es als Anlage den „Flyer Zahnkooperationen mit Laboren“. Auf diesem Flyer wurde auf ein paar Labors hingewiesen, die die Leistungen aus der vertragsbedingten Liste ohne Zuzahlung erfüllen.
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Eigentlich handelt es sich hierbei um kostenlose Werbung für ein paar Labors, was m.E. einer Subventionierung dieser Labors entspricht. Durch die Subventionierung können diese Labors naturgemäß günstiger anbieten, was der HUK-Coburg Zahnzusatzversicherung zu einer Liste von Kosten verhilft, die niederer liegt, wie die von nichtsubventionierten Labors üblich ist.
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Wenn die HUK-Coburg Krankenversicherung in jedem Leistungsfall über 100 Euro damit einspart, könnte sie m.E., zumindest aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten, die Labors aufkaufen und hätte zugleich noch zusätzlich Gewinn gemacht.
Da diese Laborkosten-Liste Bestandteil des Vertrages ist und auch nachweislich bei einigen Labors realistisch, dürfte dies juristisch in Ordnung sein.
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Da die Zahnärzte üblicherweise mit ortsansässigen Labors zusammenarbeiten, um kurze Zeiten und Flexibilität bei kurzfristigen Änderungen für den Patienten zu realisieren, ist es dem Patienten nur sehr schwer oder manchmal auch gar nicht möglich, das Labor selbst auszuwählen.