Nun kein Thema zum Gesundheitswesen, aber dennoch ein schönes Beispiel, wie die Politik die Menschen versucht zu täuschen: Es wurde immer davon gesprochen, dass Menschen, die lange gearbeitet haben und dennoch eine geringe Rente erhalten, diese mit der Grundrente zumindest etwas entlastet werden. Punkt.
Hierbei hat man sich ein neues Wort einfallen lassen, damit deutlich weniger Menschen, die wohl viele Jahre gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge bezahlt haben und dennoch eine sehr geringe Rente erhalten, dass diese nicht gleich eine Grundrente noch zur kleinen Rente dazu erhalten. Das neue Wort heißt: Grundrentenzeit
Die Zeit, in der jemand als Pflichtversicherter in die Rentenversicherung einbezahlt hat, kann stark von der Grundrentenzeit abweichen. Ein Unterschied von 20 Jahren mehr oder weniger Berufsleben ist nicht außergewöhnlich, auch wenn beide permanent eingezahlt haben. Der eine kommt auf die Grundrentenzeit, der andere nicht. Zu wenige Rentenpunkte am Ende des Berufslebens und somit eine geringe Rente ist kein Maß für den Anspruch einer Grundrente.
So können auch Menschen, die weniger Rentenpunkte haben und sogar länger beruflich pflichtversichert in Arbeit standen, keine Grundrente erhalten, und andere schon. Die einen waren einige Jahre unter einem Mindesteinkommen und in anderen Jahren über dem maximalen Einkommen. Die gesammelten Rentenpunkte, die für die Rentenhöhe ausschlaggebend ist, sind teilweise geringer, wie die die eine Grundrente erhalten. Das bedeutet, geringere Rente, wie die Menschen, die in den Vorzug einer zusätzlichen Grundrente gelangen. Praktisch sind mir solche Fälle bekannt.
Der grundsätzliche Anspruch von 35 bzw. 33 Jahre versicherungspflichtige Arbeit nachgegangen zu sein, wird stark eingeschränkt. Die nach zahlreichen Einschränkungen übrig gebliebene Zeit ist die neue Grundrentenzeit. Nur wenn diese restliche Zeit, was sich Grundrentenzeit nennt, 35 bzw. 33 Jahre beträgt, hat man überhaupt Anspruch etwas Geld zur niederen Rente zusätzlich zu erhalten, ansonsten nicht.
Welche bedeutenden Bedingungen gelten für die Grundrentenzeit? Hier sind nur ein paar Wichtige aufgelistet:
1. Der Verdienst und die somit festgelegte Höhe der Rentenversicherungsbeträge muss in dem Bereich von 0,3 bis 0,8 Rentenpunkte pro Jahr sich bewegen, damit das Jahr zur Grundrentenzeit gerechnet wird. Ein Rentenpunkt stellt dabei die Höhe der durchschnittlichen Renteneinzahlungen aller Einzahler dar.
2. Nicht zählen die Jahre, wenn man im Bezug von Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV bzw. Bürgergeld) sowie Arbeitslosenhilfe war.
3. Die Zeiten der Schulausbildung, Studium werden nicht berücksichtigt.
4. Eine Ausbildung wird ebenfalls nicht berücksichtigt, da man üblicherweise weniger als 0,3 Rentenpunkte erzielt, auch wenn Rentenversicherung bezahlt werden muss.
5. Wenn ein Ehepaar sich scheiden lässt, werden die Grundrentenentgeltpunkte beim Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt, falls der Anspruch auf die Grundrentenzeit noch nicht erfüllt ist. Die gesamten Versicherungsjahre zählen für die Grundrentenzeit nicht.
6. Wenn jemand die letzten Jahre bis zur Rente aus gesundheitlichen Gründen, nur noch in Teilzeit arbeiten kann und weniger als 0,3 Rentenpunkte pro Jahr zusammen bekommt, werden diese Jahre bei der Grundrentenzeit nicht berücksichtigt.
Dies sind zumindest die wesentlichen Punkte, wieso oft kein Anspruch auf eine Grundrente besteht.
Der Knackpunkt ist der, dass Menschen manche Jahre weniger als 0,3 Rentenpunkte und dann manche Jahre mehr als 0,8 Rentenpunkte erarbeiten und diese Zeiten nicht angerechnet werden. Somit kommen sie trotz niedere Rente nicht auf die zumindest 33 Jahre. Und nur, weil dies alles so trickreich gestaltet ist, erhalten manche Armutsrentnern doch keine Grundrente.
Dadurch kann sich nur ein kleiner Teil der Armutsrentner freuen, denen die vermeintlich gute Nachricht von Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) in den Medien immer wieder als seine Herzensangelegenheit verkündet wurde. Die Grundrente ist für mich hier eindeutig eine gern verkaufte Mogelpackung.
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