Die elektronische Gesundheitsakte (eGA) soll bei Leistungserbringern und Patienten anfallende klinische und gesundheitsbezogene Daten eines Menschen zusammenfassen und diese lebenslang, unabhängig von Ort und Zeit allen am Behandlungsprozess Beteiligten (inkl. der Patienten) bedarfsgerecht präsentieren.Â
Hier sollen das Verhalten von Patienten und Leistungserbringern sowie die Auswirkung auf Kooperationen und Abstimmung des Behandlungsverlaufs ersichtlich sein. AuĂźerdem könnte die elektronische Gesundheitsakte (eGA) Bedeutung fĂĽr die Gesundheitsinformation, das Gesundheitsverhalten sowie Möglichkeiten der gesundheitlichen Beratung und Aufklärung bietet. Abzuwarten sind die Ergebnisse der Auswirkung die die elektronische Gesundheitsakte (eGA)  auf die Leistungsinanspruchnahme hat.Â
Aus dem Bericht „Ärzte fürchten Daten-GAU bei elektronischer Gesundheitskarte“ wird deutlich, dass die elektronische Gesundheitsakte (eGA) auch erhebliche Kosten und Risiken beinhaltet. Der Hauptgeschäftsführer der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB), Armin Ehl, sagte dem Focus, dass bei niedergelassenen Ärzten die Skepsis schon groß sei und sie bei Ärzten in den Kliniken deutlich wachse. Offenbar bekommen viele erst jetzt mit, was mit der elektronischen Gesundheitskarte alles möglich wird. So warnte auch Ehl, dass Versicherer und Arbeitgeber möglicherweise Gründe dafür fänden, um den eigentlich nicht vorgesehenen Zugang auf die Krankengeschichte, Fehlzeiten oder genetische Eigenschaften zu erlangen, sofern diese erst einmal erhoben und gespeichert wurden.
Im Blog newzweb.de wird aus n-tv.de zitiert, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband mit weiter steigenden Krankenkassen-Beiträgen rechnet. So soll es bis 2009 noch weitere Beitragserhöhungen durch die Krankenkassen geben. Diese haben ein Interesse daran, sich einen soliden Finanzpuffer zuzulegen, weil dann die mageren Jahre kommen werden. Hintergrund ist der, dass im Zuge der Gesundheitsreform die Festsetzung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung Anfang 2009 auf die Politik ĂĽbergeht.Â
Ob die Politik bemüht sein wird, die Krankenkassen-Beiträge 2009 nicht steigen zu lassen, weil in diesem Jahr die nächste Bundestagswahl stattfinden, möchte ich bezweifeln. Möglicherweise schließt man wieder eine „Heilige Allianz“, wie damals mit der MwSt-Erhöhung, bei der noch jeder Wähler genau weiß, was dabei herausgekommen ist.
Auch im Bericht von Alexander „Unser Gesundheitssystem ist ein Krankheitssystem“ wird deutlich, dass offenbar vor jeder vom Arzt verordneten oder empfohlenen Leistung erst einmal bei der Krankenkasse nachgefragt werden muss, ob diese ĂĽbernommen wird.Â
So wird zurecht festgestellt, dass der Kranke, der nicht mehr weiĂź, was zwischen Arzt, Apotheker, sonstige Dienstleister aus dem Bereich und der Krankenkasse gerade gespielt wird, neben seiner Krankheit auch noch zusätzlich mit Formularien und Zuständigkeiten bis hin zu Kostenstreitigkeiten sich herumärgern muss. Im Zweifel bleibt der Kranke dann auf den Kosten sitzen.Â
Unter dem Schlagwort „Eigenverantwortung vom Patienten“ wird versucht dies schön zu reden.
Die PraxisgebĂĽhr, eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro, die Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland bei Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenbesuchen leisten mĂĽssen. Die GebĂĽhr kommt – nach Verrechnung mit den Arzthonoraren – den Krankenkassen zu Gute.Â
Die rechtliche Grundlage hierfĂĽr wurde 2003  mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung – Kurzform: GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) – geschaffen, um das deutschen Gesundheitswesens unter Kostengesichtspunkten zu reformieren.Â
Die Ziele der PraxisgebĂĽhr waren die Stärkung der Eigenverantwortung der Versicherten fĂĽr ihre Gesundheit. So sollten geringen Erkrankungen nicht gleich der Arzt aufgesucht werden (Bagatellfälle). Die Versicherten sollen (teurere) Fachärzte möglichst nur nach Ăśberweisung durch den Hausarzt aufsuchen. Und es sollten kurzfristige finanzielle Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erreicht werden. Das Bundesgesundheitsministerium hoffte auf jährlich zusätzliche Einnahmen von 2,6 Milliarden Euro.Â
So muss im ungĂĽnstigsten Fall ein Patient in einem Quartal 40 Euro an PraxisgebĂĽhren zahlen, wenn er bei Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten und im Notdienst war.Â
Folgen der PraxisgebĂĽhr
Die EinfĂĽhrung der PraxisgebĂĽhr scheint zu einem nachhaltigen RĂĽckgang der Patientenzahlen beigetragen zu haben. So gingen im Jahr 2004 die Besuche um insgesamt 8,7% zurĂĽck. Dabei wurden Augenärzte (–10,9%), Chirurgen (–11,6%), Gynäkologen (–15,1%), Hals-Nasen-Ohren-Ă„rzte (–11,1%), Hautärzte (–17,5%) und Orthopäden (–11,3%) weniger besucht.Â
Ob der RĂĽckgang der Patientenzahlen vor allem auf den Verzicht von Arztbesuchen bei Bagatellfällen oder auf das Ausbleiben von sozial schwachen Patienten zurĂĽck zu fĂĽhren ist, bleibt offen. Â
Seit der EinfĂĽhrung der PraxisgebĂĽhr stieg die Zahl der Ăśberweisungen um ĂĽber 40% an. Patienten gehen aufgrund der PraxisgebĂĽhr tendenziell vermehrt zuerst zum Hausarzt, anstatt direkt den Facharzt aufzusuchen. Was dem Ziel der gewĂĽnschten Steuerungsfunktion, erst den kostengĂĽnstigeren Hausarzt aufzusuchen und sich dann im begrĂĽndetem Falle zum teureren Facharzt ĂĽberweisen zu lassen, eine Basis verschafft.Â
Der durch die PraxisgebĂĽhr verursachte Verwaltungsaufwand bei den Ă„rzten soll nach Angaben der Ă„rzte im Jahr 2004 8,3 Millionen Arbeitsstunden betragen haben. Â
Quelle des Beitrags ist Wikipedia.
Welche Risiken entstehen, wenn der Patient die Bagatellfälle selbst diagnostizieren muss, wurde bisher nicht behandelt. Welchen Zeitaufwand (Arbeitszeit oder Freizeit), die ein Patient zusätzlich aufbringen muss, um ĂĽber den Hausarzt zum Facharzt zu gelangen, wurde noch nicht berĂĽcksichtigt. Auch die Zeiten fĂĽr alle anderen Patienten, die deshalb eine Stunde länger im ĂĽberfĂĽllten Wartezimmer des Hausarztes sitzen mĂĽssen, sind, wenn diese in Geldwert umgerechnet wĂĽrden, eine erstaunlich hohe Summe, die nicht berĂĽcksichtigt ist.Â
Ist ein Patient beim Facharzt in Behandlung, so benötigt er beim Ăśberschreiten der Quartalsgrenze erneut eine Ăśberweisung von Hausarzt, was zusätzlich Zeitaufwand des Patienten bedarf und keine BerĂĽcksichtigung findet.Â
Weblinks:
Das im Mai 2006 in Kraft getretene Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) ermöglicht es pharmazeutischen Herstellern mit Krankenkassen Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch abzuschließen. Seit im April 2007 die ersten Verträge in Kraft traten hat sich deren Zahl stetig erhöht. Betroffen sind aktuell mehr als 17.000 Arzneimittel.
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Nun hat jede Krankenkasse mit unterschiedlichen Herstellern Rabattverträge abgeschlossen. Das bedeutet, wenn Sie ein Medikament von einem Hersteller schon ĂĽber Jahre erhalten haben, dass Sie dieses nicht mehr bekommen, weil Ihre Krankenkasse (zufällig) mit einem anderen Hersteller einen Rabattvertrag eingegangen ist.Â
Selbstverständlich mĂĽssen die gleichen Wirkstoffe auch beim anderen Hersteller vorhanden sein, das ist die Grundvoraussetzung. Doch haben beispielsweise beim anderen Hersteller die Tabletten eine andere Pressung. Wenn Tabletten in der Tagesdosis auch halbiert werden mĂĽssen, so konnte man bisher mit der Hand die Tablette leicht auseinander brechen. Beim anderen Hersteller wird durch die andere Pressung schon ein Messer benötigt, um die Tabletten jeweils halbieren zu können. FĂĽr unterwegs oder bei der Arbeit ist dies teilweise sehr unvorteilhaft.Â
Vorratshaltung in den Apotheken: Die Apotheken haben die Medikamenten oft von ein paar Herstellern vorrätig. Sind nun die Patienten, die regelmäßig in einer Apotheke ihre Medikamente besorgen, in ganz unterschiedlichen Krankenkassen, so kann sich die Vorratshaltung auf ein Vielfaches erhöhen, da jeder die Medikamente von einem anderen Hersteller nehmen muss. Dies kann dazu führen, dass die Apotheke an anderen Stellen sparen wird, um überleben zu können, sei es am Service, an der Mitarbeiterzahl oder an der Qualifikation des Personals. Ebenso kann die Apotheke versuchen, die Kosten an anderen Stellen wieder hereinzuholen. Der Dumme dabei ist immer der Patient.
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