Die Praxisgebühr, eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro, die Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland bei Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenbesuchen leisten müssen. Die Gebühr kommt – nach Verrechnung mit den Arzthonoraren – den Krankenkassen zu Gute.Â
Die rechtliche Grundlage hierfür wurde 2003  mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung – Kurzform: GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) – geschaffen, um das deutschen Gesundheitswesens unter Kostengesichtspunkten zu reformieren.Â
Die Ziele der Praxisgebühr waren die Stärkung der Eigenverantwortung der Versicherten für ihre Gesundheit. So sollten geringen Erkrankungen nicht gleich der Arzt aufgesucht werden (Bagatellfälle). Die Versicherten sollen (teurere) Fachärzte möglichst nur nach Ãœberweisung durch den Hausarzt aufsuchen. Und es sollten kurzfristige finanzielle Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erreicht werden. Das Bundesgesundheitsministerium hoffte auf jährlich zusätzliche Einnahmen von 2,6 Milliarden Euro.Â
So muss im ungünstigsten Fall ein Patient in einem Quartal 40 Euro an Praxisgebühren zahlen, wenn er bei Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten und im Notdienst war.Â
Folgen der Praxisgebühr
Die Einführung der Praxisgebühr scheint zu einem nachhaltigen Rückgang der Patientenzahlen beigetragen zu haben. So gingen im Jahr 2004 die Besuche um insgesamt 8,7% zurück. Dabei wurden Augenärzte (–10,9%), Chirurgen (–11,6%), Gynäkologen (–15,1%), Hals-Nasen-Ohren-Ärzte (–11,1%), Hautärzte (–17,5%) und Orthopäden (–11,3%) weniger besucht.Â
Ob der Rückgang der Patientenzahlen vor allem auf den Verzicht von Arztbesuchen bei Bagatellfällen oder auf das Ausbleiben von sozial schwachen Patienten zurück zu führen ist, bleibt offen. Â
Seit der Einführung der Praxisgebühr stieg die Zahl der Ãœberweisungen um über 40% an. Patienten gehen aufgrund der Praxisgebühr tendenziell vermehrt zuerst zum Hausarzt, anstatt direkt den Facharzt aufzusuchen. Was dem Ziel der gewünschten Steuerungsfunktion, erst den kostengünstigeren Hausarzt aufzusuchen und sich dann im begründetem Falle zum teureren Facharzt überweisen zu lassen, eine Basis verschafft.Â
Der durch die Praxisgebühr verursachte Verwaltungsaufwand bei den Ärzten soll nach Angaben der Ärzte im Jahr 2004 8,3 Millionen Arbeitsstunden betragen haben. Â
Quelle des Beitrags ist Wikipedia.
Welche Risiken entstehen, wenn der Patient die Bagatellfälle selbst diagnostizieren muss, wurde bisher nicht behandelt. Welchen Zeitaufwand (Arbeitszeit oder Freizeit), die ein Patient zusätzlich aufbringen muss, um über den Hausarzt zum Facharzt zu gelangen, wurde noch nicht berücksichtigt. Auch die Zeiten für alle anderen Patienten, die deshalb eine Stunde länger im überfüllten Wartezimmer des Hausarztes sitzen müssen, sind, wenn diese in Geldwert umgerechnet würden, eine erstaunlich hohe Summe, die nicht berücksichtigt ist.Â
Ist ein Patient beim Facharzt in Behandlung, so benötigt er beim Ãœberschreiten der Quartalsgrenze erneut eine Ãœberweisung von Hausarzt, was zusätzlich Zeitaufwand des Patienten bedarf und keine Berücksichtigung findet.Â
Weblinks:
Fragen und Antworten: Praxisgebühr
Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen
Copyright © 2007-2024 by Albert Kerz, Erlangen. Krankes Gesundheitswesen is proudly powered by ZillR for Wordpress Entries (RSS) and Comments (RSS)