Nachdem ich das Schreiben der HUK-Coburg Krankenversicherung erhalten habe, musste ich mit Entsetzen feststellen, dass der Anteil, den die HUK-Coburg Zahnzusatzversicherung übernimmt, nochmals deutlich reduziert wurde.
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Und hier ist die konkrete Rechnung:
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Kosten der Brücke: 1.838,22 Euro (Zahnarztkosten, Materialkosten, Laborkosten)
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GKV-Leistung: 572,46 Euro
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Eigenanteil: 1.265,76 Euro
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ZZ Plus-Leistung: 898,12 Euro, tatsächlich erstattet: 528,75 Euro
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Rest-Eigenanteil: 367,64 Euro, tatsächlicher Eigenanteil: 737,01 Euro
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Die tatsächlichen Kosten (Rest-Eigenanteil) sind
somit mehr als doppelt so hoch, als aus der nachvollziehbaren Beispielrechnung, die bei Vertragsabschluss zum Verdeutlichen der Leistungen verwendet wurde.
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Kann man dies nun Betrug nennen? Im juristischen Sinne sicherlich nicht. Kann man dies arglistige Täuschung nennen? Dabei bin ich mir nicht ganz sicher. Egal wie man es nennen kann/darf, die konkreten Fakten wurden hier aufgeführt. Ich habe hier die „Tricks“ (sicherlich gesetzlich legal) versucht aufzuzeigen, mit der in meinem konkreten Fall die HUK-Coburg Krankenversicherung hier gearbeitet hat.
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Die HUK-Coburg hatte ich bisher immer als ein seriöses Unternehmen in Erinnerung. Diese Einstellung hat sich nach diesem Fall geändert.
Da zwischen nach dem erstattungsfähigen Aufwand zu 80 % von der HUK-Coburg Zahnzusatzversicherung und meinen ausgerechneten 80 % ein sehr großer Unterschied lag, habe ich erneut die Hotline bei der HUK-Coburg angerufen, um dies abzuklären.
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Im Schreiben der HUK-Coburg wurde schon erläutert:
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1. Funktionsanalytische Leistungen sind bei Zahnersatzmaßnahmen von mehr als 6 Zähnen pro Kiefer erstattungsfähig. Deshalb haben wir 62,- Euro nicht berücksichtigt.
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2. Die Verblendung am Zahn 16 über 105,61 Euro haben wir nicht berücksichtigt, da diese nicht medizinisch notwendig ist.
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3. Die im Heil- und Kostenplan angesetzten Material- und Laborkosten übersteigen das Preis- und Leistungsverhältnis um 113,93 Euro – diesen Betrag haben wir bei der Zusage nicht berücksichtigt.
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Keine Kostenerstattungen – was spricht dagegen:
Zu 1. Funktionsanalytische Leistungen, keine Kostenerstattung von 62,- Euro:
Mein Zahnarzt meint, dass er diese Funktionsprüfung bei jeder Brücke als notwendig empfindet und deshalb durchführt.
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Zu 2. Verblendung am Zahn 16, keine Kostenerstattung von 105,61 Euro:
Aus Kostengründen hat mein Zahnarzt kein hochwertiges und teures Gold verwendet, sondern eine Palladium-Basis-Legierungen für Metallkeramik (Wegold eco-connect), die stark goldreduziert und deshalb für mich und für die Versicherungen deutlich kostengünstiger war. Farblich war dies nicht goldfarben, sondern sehr dunkel. Bei nichtüberblenden des Zahn 16 hätte ich einen nahezu schwarzen Zahn gehabt, medizinisch natürlich unbedenklich.
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Zu 3. Material- und Laborkosten übersteigen das Preis- und Leistungsverhältnis, keine Kostenerstattung von 113,93 Euro:
Bei Vertragsabschluss lag die Liste der Material- und Laborkosten mit 97 Positionen vor. Es wäre nur mit einem enormen Zeit- und Kostenaufwand verbunden gewesen, diese Liste zu überprüfen, ob die einzelnen Positionen der Höhe nach üblich oder eher unüblich sind.
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Bei der Nachricht von der HUK-Coburg Zahnzusatzversicherung über die erstattungsfähigen Aufwendungen gab es als Anlage den „Flyer Zahnkooperationen mit Laboren“. Auf diesem Flyer wurde auf ein paar Labors hingewiesen, die die Leistungen aus der vertragsbedingten Liste ohne Zuzahlung erfüllen.
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Eigentlich handelt es sich hierbei um kostenlose Werbung für ein paar Labors, was m.E. einer Subventionierung dieser Labors entspricht. Durch die Subventionierung können diese Labors naturgemäß günstiger anbieten, was der HUK-Coburg Zahnzusatzversicherung zu einer Liste von Kosten verhilft, die niederer liegt, wie die von nichtsubventionierten Labors üblich ist.
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Wenn die HUK-Coburg Krankenversicherung in jedem Leistungsfall über 100 Euro damit einspart, könnte sie m.E., zumindest aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten, die Labors aufkaufen und hätte zugleich noch zusätzlich Gewinn gemacht.
Da diese Laborkosten-Liste Bestandteil des Vertrages ist und auch nachweislich bei einigen Labors realistisch, dürfte dies juristisch in Ordnung sein.
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Da die Zahnärzte üblicherweise mit ortsansässigen Labors zusammenarbeiten, um kurze Zeiten und Flexibilität bei kurzfristigen Änderungen für den Patienten zu realisieren, ist es dem Patienten nur sehr schwer oder manchmal auch gar nicht möglich, das Labor selbst auszuwählen.
Im vierten Kalenderjahr habe ich eine Brücke bei meinen Zähnen benötigt.
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Nachdem der Anteil des Heil- und Kostenplans von der Gesetzlichen Krankenkasse bestätigt wurde, habe ich diesen der HUK-Coburg zugesandt, da bei nicht rechtzeitiger Vorlage des Heil- und Kostenplans die über 500,- Euro hinausgehenden erstattungsfähigen Aufwendungen nur zur Hälfte der tariflichen Leistung ersetzt werden.
Diesen Passus in den Tarifbedingungen des ZZ Plus – Vertrages habe ich mir genau durchgelesen, um nicht aus Unkenntnis das erste Geld zu verlieren.
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Ein paar Tage später bekam ich per Post von der HUK-Coburg eine Nachricht, dass mein Zahnarzt neben dem Heil- und Kostenplan weitere Auskunft über einen vor ca. 15 Jahren gezogener Zahn geben sollte. Dieser Zahn war der letzte Zahn im rechten Unterkiefer. Die benötigte Brücke war im Oberkiefer. Zugleich wurde eine Liste mit 97 Positionen für das Labor mitgesandt, die das Labor ausfüllen musste, um ihre Kosten nachzuweisen.
Diese Laborliste war auch Bestandteil des Vertrages meiner Zahnzusatzversicherung mit der HUK-Coburg.
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Ich habe die kompletten Unterlagen meinem Zahnarzt weitergereicht. Nachdem ich nach ein paar Wochen nichts mehr gehört habe und der feste Behandlungstermin zeitlich näher kam, habe ich die Hotline der HUK-Coburg angerufen. Der Zahnarzt wollte für die zusätzliche Information an die Versicherung eine kleine Bearbeitungsgebühr. Diese Gebühr wurde ihm von der HUK-Coburg zugesagt. Doch der Zahnarzt hätte die Information noch nicht geliefert, könnte dies aber per Fax tun. Nach Rücksprache mit dem Zahnarzt hat dieser dann die Information per Fax geliefert. Die Behandlung durfte ich daraufhin am nächsten Tag beginnen.
Ein paar Tage später erhielt ich von der HUK-Coburg Zahnzusatzversicherung per Post den Betrag der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz und Implantate zu 80 %. Leider war zwischen dem Betrag, den ich mir ausgerechnet habe und dem Betrag, den mir von der HUK-Coburg zugesagt wurde, ein enorm großer Unterschied.
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Weitere Infos:
Janitos dental Plus – ja dental plus
Nachdem die Kosten für Zahnersatz immer mehr stiegen und die gesetzlichen Krankenversicherungen immer weniger am Anteil bezahlen wollten, habe ich vor ein paar Jahren eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen.
Zunächst habe ich im Internet verschiedene Kostenvergleiche durchgeführt. Dabei stellte ich fest, dass es vom Grundsatz her zwei Gruppen gibt: Einmal die Zahnzusatzversicherungen, deren monatliche Beiträge bei 25-30 Euro liegen und die andere Gruppe, deren Beiträge im Bereich 10-20 Euro angeboten werden. Die versprochenen Leistungen waren dementsprechend auch deutlich unterschiedlich.
Mir ging es in erster Linie, die Kosten eines Zahnersatzes in einer bestimmten Grenze zu halten. Deshalb habe ich mir die Variante 10-20 Euro als monatlicher Beitrag ausgewählt. Nach dem Vergleich verschiedener Angebote hatte mir das versprochene Preis- und Leistungsverhältnis der Zahnzusatzversicherung von HUK-Coburg zugesagt.
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Ich habe die Zahnzusatzversicherung abgeschlossen.
Tarif: ZZ Plus
Kosten: 12,20 Euro mtl. (16,40 Euro bei Frauen)
Leistungen u. a.: Erstattung für Zahnersatz und Implantate 80 % (Zusammen mit der GKV-Leistung), wenn die dokumentierten Vorsorge im Bonusheft der gesetzlichen Krankenversicherung maximal ausgewiesen werden kann.
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An einem schönen Beispiel wurde mir das verdeutlicht:
Kosten: 1.800,- Euro
GKV-Leistung: 361,- Euro
Eigenanteil: 1.439,- Euro
ZZ Plus-Leistung: 1.079,- Euro
Rest-Eigenanteil: 360,- Euro
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Wartezeiten: Zum Schutz der Versicherungsgesellschaft sind Wartezeiten vorgesehen.
Erstattungsfähige Aufwendungen aus dem Rechnungsbetrag in den
ersten beiden Kalenderjahren: 1.000,- Euro
3. Kalenderjahr: 1.500,- Euro
4. Kalenderjahr: 2.000 Euro
danach: 15.000 Euro als Höchstbegrenzung
Bei Unfall entfällt diese Zahnstaffel nach Ablauf der Wartezeit.
Weitere Infos:
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