Wer in Bayern wohnt und sich nicht so einfach den Auswirkungen des Gesundheitsfonds aussetzen lassen möchte, hat hier die Möglichkeit den fast fertigen Brief an unseren Ministerpräsidenten Horst Seehofer als PDF-Dokument auf seinen PC zu holen, ihn bei sich auszudrucken, mit dem eigenen Namen und Adresse versehen und dem Ministerpräsidenten per Post zu schicken.
Hier ist der Inhalt des Briefes aufgeführt:
Herrn
Ministerpräsident Horst Seehofer
Postfach 220011
80535 München
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
meine Ärztin/mein Arzt hat mich davon in Kenntnis gesetzt, dass meine ambulante ärztliche Versorgung in den Haus- und Facharztpraxen gefährdet ist. Die Ursache dafür ist Unterfinanzierung der Regelleistungsvolumina, die meine Ärzte seit Einführung des Gesundheitsfonds für ihre Tätigkeit zugeteilt bekommen. Ich habe mich über die Höhe der Arzthonorare informiert und bin überzeugt, dass mit diesen Beträgen eine vernünftige, bedarfsorientierte, ambulante gesundheitliche Betreuung nicht gewährleistet werden kann.
Sie haben bei Ihrem Amtsantritt versprochen, dass Sie sich für die Bedürfnisse der bayerischen Bevölkerung auf Landes- und Bundesebene einsetzen werden.Bitte lösen Sie dieses Versprechen ein und stellen Sie für mich und meine Familie sicher,Â
… dass die Krankenkasse die nötigen Mittel für gute ambulante Medizin bereitstellt, weil nur so meine gesundheitliche Versorgung in allen Bereichen gesichert ist.
… dass die wohnortnahe ambulante ärztliche Versorgung durch meine vertrauten Haus- und Fachärzte in Bayern erhalten bleibt, damit mir lange Anfahrtszeiten, lange Wartezeiten und Klinikambulanzen erspart bleiben.
… dass der Gesundheitsfond zurückgenommen wird, weil er durch den Mittelabfluss aus Bayern zu einer Verschlechterung der ambulanten ärztlichen Versorgung der bayerischen Versicherten führt.
… dass die Planwirtschaft im Gesundheitssystem beendet wird, weil Krankheit nicht planbar ist.
… dass die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Jahresbilanzen vorlegen und die Verwendung der Versicherungsgelder lückenlos und nachvollziehbar ausweisen müssen.
… dass die verantwortlichen Gesundheitspolitiker der Großen Koalition in Berlin, allen voran Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, mir unmissverständlich erklären, ob sie die wohnortnahe ambulante Versorgung der Bevölkerung in den Arztpraxen mit freiberuflich tätigen Ärzten erhalten wollen oder nicht. Falls nein, möchte ich vor der Bundestagswahl eine klare Aussage darüber, wie die ambulante Versorgung, insbesondere die fachärztliche Versorgung, alternativ sichergestellt werden soll, damit ich meine Wahlentscheidung überdenken kann.
 Â
Name             Vorname                    PLZ                Wohnort                     Straße
Die Beratung und Behandlung der Fachärzte wird durch diese strikt nach den Einschränkungen der Kassenmedizin (wirtschaftlich, ausreichend, zweckmäßig, notwenig) vorgenommen. Im Regelfall werden die Patienten nach einmaliger Beratung wieder an den Hausarzt zurückverwiesen. Notfälle und Schwerkranke erhalten fachärztliche Diagnostik und Therapie im zwingend erforderlichen Umfang.Â
Als Selbstzahler stehen natürlich auch künftig alle therapieoptimierenden Leistungen der Praxis in vollem Umfang zur Verfügung. Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Bei meinem Hautarzt und Allergologen in Erlangen Dr. med. Detlef Dieckmann und Dr. med. Claudia Dieckmann habe ich Informationen gefunden, die mir die Auswirkungen des Gesundheitsfonds seit dem 01.01.2009 klar werden lassen.
Der Gesundheitsfonds ist ein Konzept zur Umorganisation der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, das am 1. Januar 2009 eröffnet wurde. Dabei erhalten Ärzte für die Versorgung der Gesetzlichen Krankenversicherungen ein sogenanntes Regelleistungsvolumen.
Das heißt: Für eine vorab festgelegte Patientenzahl erhält jeder Arzt eine ebenfalls vorab festgelegte Honorarsumme (Dies könnte man auch als Planwirtschaft bezeichnen.). Wer mehr Patienten versorgt, bekommt dafür noch 1/10 (1,94 Euro) des Honorars. Selbst eine Job-Sharing Praxis hat bei ausgedehnten Operationen keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung.
Für beispielsweise hautärztliche Beratung, Untersuchung und Behandlung zahlen die Gesetzlichen Krankenkassen künftig 19,47 Euro pro Patient für ein ganzes Quartal. Nach dem ersten Arzt-Patienten-Gespräch (14,50 Euro) verbleiben für weitere Behandlungen, apparative und labortechnische Untersuchungen, Allergietestungen, Bestrahlungen, kleine operative Eingriffe, Proktologie, Wundversorgung, Injektionen, Verbände, Hausbesuche, Telefonate und Arztbriefe somit 5 Euro Honorar pro Patient für das gesamte Quartal.
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