Bei meinem Hautarzt und Allergologen in Erlangen Dr. med. Detlef Dieckmann und Dr. med. Claudia Dieckmann habe ich Informationen gefunden, die mir die Auswirkungen des Gesundheitsfonds seit dem 01.01.2009 klar werden lassen.
Der Gesundheitsfonds ist ein Konzept zur Umorganisation der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, das am 1. Januar 2009 eröffnet wurde. Dabei erhalten Ärzte für die Versorgung der Gesetzlichen Krankenversicherungen ein sogenanntes Regelleistungsvolumen.
Das heißt: Für eine vorab festgelegte Patientenzahl erhält jeder Arzt eine ebenfalls vorab festgelegte Honorarsumme (Dies könnte man auch als Planwirtschaft bezeichnen.). Wer mehr Patienten versorgt, bekommt dafür noch 1/10 (1,94 Euro) des Honorars. Selbst eine Job-Sharing Praxis hat bei ausgedehnten Operationen keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung.
Für beispielsweise hautärztliche Beratung, Untersuchung und Behandlung zahlen die Gesetzlichen Krankenkassen künftig 19,47 Euro pro Patient für ein ganzes Quartal. Nach dem ersten Arzt-Patienten-Gespräch (14,50 Euro) verbleiben für weitere Behandlungen, apparative und labortechnische Untersuchungen, Allergietestungen, Bestrahlungen, kleine operative Eingriffe, Proktologie, Wundversorgung, Injektionen, Verbände, Hausbesuche, Telefonate und Arztbriefe somit 5 Euro Honorar pro Patient für das gesamte Quartal.