Die elektronische Gesundheitsakte (eGA) soll bei Leistungserbringern und Patienten anfallende klinische und gesundheitsbezogene Daten eines Menschen zusammenfassen und diese lebenslang, unabhängig von Ort und Zeit allen am Behandlungsprozess Beteiligten (inkl. der Patienten) bedarfsgerecht präsentieren.Â
Hier sollen das Verhalten von Patienten und Leistungserbringern sowie die Auswirkung auf Kooperationen und Abstimmung des Behandlungsverlaufs ersichtlich sein. Außerdem könnte die elektronische Gesundheitsakte (eGA) Bedeutung für die Gesundheitsinformation, das Gesundheitsverhalten sowie Möglichkeiten der gesundheitlichen Beratung und Aufklärung bietet. Abzuwarten sind die Ergebnisse der Auswirkung die die elektronische Gesundheitsakte (eGA)  auf die Leistungsinanspruchnahme hat.Â
Aus dem Bericht „Ärzte fürchten Daten-GAU bei elektronischer Gesundheitskarte“ wird deutlich, dass die elektronische Gesundheitsakte (eGA) auch erhebliche Kosten und Risiken beinhaltet. Der Hauptgeschäftsführer der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB), Armin Ehl, sagte dem Focus, dass bei niedergelassenen Ärzten die Skepsis schon groß sei und sie bei Ärzten in den Kliniken deutlich wachse. Offenbar bekommen viele erst jetzt mit, was mit der elektronischen Gesundheitskarte alles möglich wird. So warnte auch Ehl, dass Versicherer und Arbeitgeber möglicherweise Gründe dafür fänden, um den eigentlich nicht vorgesehenen Zugang auf die Krankengeschichte, Fehlzeiten oder genetische Eigenschaften zu erlangen, sofern diese erst einmal erhoben und gespeichert wurden.