Wer in Bayern wohnt und sich nicht so einfach den Auswirkungen des Gesundheitsfonds aussetzen lassen möchte, hat hier die Möglichkeit den fast fertigen Brief an unseren Ministerpräsidenten Horst Seehofer als PDF-Dokument auf seinen PC zu holen, ihn bei sich auszudrucken, mit dem eigenen Namen und Adresse versehen und dem Ministerpräsidenten per Post zu schicken.
Hier ist der Inhalt des Briefes aufgeführt:
Herrn
Ministerpräsident Horst Seehofer
Postfach 220011
80535 München
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
meine Ärztin/mein Arzt hat mich davon in Kenntnis gesetzt, dass meine ambulante ärztliche Versorgung in den Haus- und Facharztpraxen gefährdet ist. Die Ursache dafür ist Unterfinanzierung der Regelleistungsvolumina, die meine Ärzte seit Einführung des Gesundheitsfonds für ihre Tätigkeit zugeteilt bekommen. Ich habe mich über die Höhe der Arzthonorare informiert und bin überzeugt, dass mit diesen Beträgen eine vernünftige, bedarfsorientierte, ambulante gesundheitliche Betreuung nicht gewährleistet werden kann.
Sie haben bei Ihrem Amtsantritt versprochen, dass Sie sich für die Bedürfnisse der bayerischen Bevölkerung auf Landes- und Bundesebene einsetzen werden.Bitte lösen Sie dieses Versprechen ein und stellen Sie für mich und meine Familie sicher,Â
… dass die Krankenkasse die nötigen Mittel für gute ambulante Medizin bereitstellt, weil nur so meine gesundheitliche Versorgung in allen Bereichen gesichert ist.
… dass die wohnortnahe ambulante ärztliche Versorgung durch meine vertrauten Haus- und Fachärzte in Bayern erhalten bleibt, damit mir lange Anfahrtszeiten, lange Wartezeiten und Klinikambulanzen erspart bleiben.
… dass der Gesundheitsfond zurückgenommen wird, weil er durch den Mittelabfluss aus Bayern zu einer Verschlechterung der ambulanten ärztlichen Versorgung der bayerischen Versicherten führt.
… dass die Planwirtschaft im Gesundheitssystem beendet wird, weil Krankheit nicht planbar ist.
… dass die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Jahresbilanzen vorlegen und die Verwendung der Versicherungsgelder lückenlos und nachvollziehbar ausweisen müssen.
… dass die verantwortlichen Gesundheitspolitiker der Großen Koalition in Berlin, allen voran Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, mir unmissverständlich erklären, ob sie die wohnortnahe ambulante Versorgung der Bevölkerung in den Arztpraxen mit freiberuflich tätigen Ärzten erhalten wollen oder nicht. Falls nein, möchte ich vor der Bundestagswahl eine klare Aussage darüber, wie die ambulante Versorgung, insbesondere die fachärztliche Versorgung, alternativ sichergestellt werden soll, damit ich meine Wahlentscheidung überdenken kann.
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Name             Vorname                    PLZ                Wohnort                     Straße
Die Beratung und Behandlung der Fachärzte wird durch diese strikt nach den Einschränkungen der Kassenmedizin (wirtschaftlich, ausreichend, zweckmäßig, notwenig) vorgenommen. Im Regelfall werden die Patienten nach einmaliger Beratung wieder an den Hausarzt zurückverwiesen. Notfälle und Schwerkranke erhalten fachärztliche Diagnostik und Therapie im zwingend erforderlichen Umfang.Â
Als Selbstzahler stehen natürlich auch künftig alle therapieoptimierenden Leistungen der Praxis in vollem Umfang zur Verfügung. Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Bei meinem Hautarzt und Allergologen in Erlangen Dr. med. Detlef Dieckmann und Dr. med. Claudia Dieckmann habe ich Informationen gefunden, die mir die Auswirkungen des Gesundheitsfonds seit dem 01.01.2009 klar werden lassen.
Der Gesundheitsfonds ist ein Konzept zur Umorganisation der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, das am 1. Januar 2009 eröffnet wurde. Dabei erhalten Ärzte für die Versorgung der Gesetzlichen Krankenversicherungen ein sogenanntes Regelleistungsvolumen.
Das heißt: Für eine vorab festgelegte Patientenzahl erhält jeder Arzt eine ebenfalls vorab festgelegte Honorarsumme (Dies könnte man auch als Planwirtschaft bezeichnen.). Wer mehr Patienten versorgt, bekommt dafür noch 1/10 (1,94 Euro) des Honorars. Selbst eine Job-Sharing Praxis hat bei ausgedehnten Operationen keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung.
Für beispielsweise hautärztliche Beratung, Untersuchung und Behandlung zahlen die Gesetzlichen Krankenkassen künftig 19,47 Euro pro Patient für ein ganzes Quartal. Nach dem ersten Arzt-Patienten-Gespräch (14,50 Euro) verbleiben für weitere Behandlungen, apparative und labortechnische Untersuchungen, Allergietestungen, Bestrahlungen, kleine operative Eingriffe, Proktologie, Wundversorgung, Injektionen, Verbände, Hausbesuche, Telefonate und Arztbriefe somit 5 Euro Honorar pro Patient für das gesamte Quartal.
Die elektronische Gesundheitsakte (eGA) soll bei Leistungserbringern und Patienten anfallende klinische und gesundheitsbezogene Daten eines Menschen zusammenfassen und diese lebenslang, unabhängig von Ort und Zeit allen am Behandlungsprozess Beteiligten (inkl. der Patienten) bedarfsgerecht präsentieren.Â
Hier sollen das Verhalten von Patienten und Leistungserbringern sowie die Auswirkung auf Kooperationen und Abstimmung des Behandlungsverlaufs ersichtlich sein. Außerdem könnte die elektronische Gesundheitsakte (eGA) Bedeutung für die Gesundheitsinformation, das Gesundheitsverhalten sowie Möglichkeiten der gesundheitlichen Beratung und Aufklärung bietet. Abzuwarten sind die Ergebnisse der Auswirkung die die elektronische Gesundheitsakte (eGA)  auf die Leistungsinanspruchnahme hat.Â
Aus dem Bericht „Ärzte fürchten Daten-GAU bei elektronischer Gesundheitskarte“ wird deutlich, dass die elektronische Gesundheitsakte (eGA) auch erhebliche Kosten und Risiken beinhaltet. Der Hauptgeschäftsführer der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB), Armin Ehl, sagte dem Focus, dass bei niedergelassenen Ärzten die Skepsis schon groß sei und sie bei Ärzten in den Kliniken deutlich wachse. Offenbar bekommen viele erst jetzt mit, was mit der elektronischen Gesundheitskarte alles möglich wird. So warnte auch Ehl, dass Versicherer und Arbeitgeber möglicherweise Gründe dafür fänden, um den eigentlich nicht vorgesehenen Zugang auf die Krankengeschichte, Fehlzeiten oder genetische Eigenschaften zu erlangen, sofern diese erst einmal erhoben und gespeichert wurden.
Im Blog newzweb.de wird aus n-tv.de zitiert, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband mit weiter steigenden Krankenkassen-Beiträgen rechnet. So soll es bis 2009 noch weitere Beitragserhöhungen durch die Krankenkassen geben. Diese haben ein Interesse daran, sich einen soliden Finanzpuffer zuzulegen, weil dann die mageren Jahre kommen werden. Hintergrund ist der, dass im Zuge der Gesundheitsreform die Festsetzung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung Anfang 2009 auf die Politik übergeht.Â
Ob die Politik bemüht sein wird, die Krankenkassen-Beiträge 2009 nicht steigen zu lassen, weil in diesem Jahr die nächste Bundestagswahl stattfinden, möchte ich bezweifeln. Möglicherweise schließt man wieder eine „Heilige Allianz“, wie damals mit der MwSt-Erhöhung, bei der noch jeder Wähler genau weiß, was dabei herausgekommen ist.
Auch im Bericht von Alexander „Unser Gesundheitssystem ist ein Krankheitssystem“ wird deutlich, dass offenbar vor jeder vom Arzt verordneten oder empfohlenen Leistung erst einmal bei der Krankenkasse nachgefragt werden muss, ob diese übernommen wird.Â
So wird zurecht festgestellt, dass der Kranke, der nicht mehr weiß, was zwischen Arzt, Apotheker, sonstige Dienstleister aus dem Bereich und der Krankenkasse gerade gespielt wird, neben seiner Krankheit auch noch zusätzlich mit Formularien und Zuständigkeiten bis hin zu Kostenstreitigkeiten sich herumärgern muss. Im Zweifel bleibt der Kranke dann auf den Kosten sitzen.Â
Unter dem Schlagwort „Eigenverantwortung vom Patienten“ wird versucht dies schön zu reden.
Das im Mai 2006 in Kraft getretene Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) ermöglicht es pharmazeutischen Herstellern mit Krankenkassen Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch abzuschließen. Seit im April 2007 die ersten Verträge in Kraft traten hat sich deren Zahl stetig erhöht. Betroffen sind aktuell mehr als 17.000 Arzneimittel.
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Nun hat jede Krankenkasse mit unterschiedlichen Herstellern Rabattverträge abgeschlossen. Das bedeutet, wenn Sie ein Medikament von einem Hersteller schon über Jahre erhalten haben, dass Sie dieses nicht mehr bekommen, weil Ihre Krankenkasse (zufällig) mit einem anderen Hersteller einen Rabattvertrag eingegangen ist.Â
Selbstverständlich müssen die gleichen Wirkstoffe auch beim anderen Hersteller vorhanden sein, das ist die Grundvoraussetzung. Doch haben beispielsweise beim anderen Hersteller die Tabletten eine andere Pressung. Wenn Tabletten in der Tagesdosis auch halbiert werden müssen, so konnte man bisher mit der Hand die Tablette leicht auseinander brechen. Beim anderen Hersteller wird durch die andere Pressung schon ein Messer benötigt, um die Tabletten jeweils halbieren zu können. Für unterwegs oder bei der Arbeit ist dies teilweise sehr unvorteilhaft.Â
Vorratshaltung in den Apotheken: Die Apotheken haben die Medikamenten oft von ein paar Herstellern vorrätig. Sind nun die Patienten, die regelmäßig in einer Apotheke ihre Medikamente besorgen, in ganz unterschiedlichen Krankenkassen, so kann sich die Vorratshaltung auf ein Vielfaches erhöhen, da jeder die Medikamente von einem anderen Hersteller nehmen muss. Dies kann dazu führen, dass die Apotheke an anderen Stellen sparen wird, um überleben zu können, sei es am Service, an der Mitarbeiterzahl oder an der Qualifikation des Personals. Ebenso kann die Apotheke versuchen, die Kosten an anderen Stellen wieder hereinzuholen. Der Dumme dabei ist immer der Patient.
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