Alles ist offenbar in deutschen Landen geregelt, nur das wirklich Wichtige nicht. Diesen Eindruck muss man gewinnen, wenn Ärzte ohne Berufshaftpflicht arbeiten können und scheinbar von keiner Behörde, Kammer oder Kasse kontrolliert werden.
Im Schadensfall kann ganz leicht der Patient auf seiner Forderung sitzen bleiben, vor allem wenn es um hohe Kosten geht und der Arzt dadurch in die Insolvenz kommt.
Zu diesem Thema ist heute, 07.12.2009, ein sehr interessanter Beitrag in WISO dargestellt worden:
Die Ärztekammern kontrollieren nicht den Haftpflichtschutz von Ärzten. „Wir haben leider nicht die Möglichkeit, den Patientenschutz zu hundert Prozent durchzusetzen. Es wird immer wieder schwarze Schafe geben“, so Annett Reichel von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Verbraucherschützer fordern ein Berufsverbot für Ärzte, die die Beiträge für ihre Haftpflichtversicherung nicht zahlen.
„Es sollte kontrolliert werden, ob Ärzte eine Haftpflicht haben – ähnlich wie bei Anwälten. Ein Arzt ohne Versicherung muss sofort verboten bekommen, weiterhin tätig zu sein“, sagt Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf die Länder, das Landesgesundheitsministerium Sachsen-Anhalt an die Ärztekammer. mehr